Inkasso Probleme Österreich Geldeintreiber Schuldeneintreiber
Kosten Gebühren Forderungen Inkasso Probleme Inkassobüros Konsumentenschutz Arbeiterkammer Gerichte VKI Fälle Hilfen nicht unterschreiben Probleme mit Inkassofirmen bei Schuldeneintreibung - die Taktik der professionellen Schuldeneintreibung ist so simpel wie effektiv - Mit drohend formulierten Mahnungen sollen Schuldner eingeschüchtert und zur Zahlung der Forderung bewegt werden – auch wenn diese gar nicht besteht
Immer öfter geraten daher auch unbescholtene Bürger, die ihre Rechnungen stets pünktlich bezahlen, in die Fänge von Inkassobüros. Die gar nicht so zimperlich auftretenden Herrschaften dann wieder loszuwerden, ist gar nicht so einfach.
wir zeigen Ihnen, wie Sie es dennoch schaffen Informationen - wenn Sie mit unberechtigten Zahlungserinnerungen, Mahnungen etc. bombardiert werden,
schnelle Auskunft im Umgang mit lästigen Inkassobüros
Inkasso Probleme Urteil gegen intransparente Inkassobüro Verträge
Wenn Inkassobüros offene Forderungen eintreiben, bieten sie Schuldnern meist die Möglichkeit zur Ratenzahlung. Unterschreiben diese die Vertragsformulare für die Ratenzahlungen, erkennen sie damit an, dass die Forderung berechtigt ist. Dabei ist nicht einmal die Gesamthöhe der Forderung klar, weil das Inkassobüro monatlich Spesen dazuverrechnet. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen intransparente Klauseln in Inkassobüro Verträgen geklagt und jetzt auch das Verfahren beim Berufungsgericht gewonnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig
- Schutz durch Verbraucherkreditgesetz Help ORF at
(06.03.2014) Homepage
Inkasso Probleme VKI: Unzulässige Inkassokosten
- eine interessante Gerichtsentscheidung
vom Landesgericht Wien
Teilung der Prozesskosten trotz Obsiegens in der Hauptsache
LG Wien spricht sich für eine Teilung der Prozesskosten aus, wenn der Kläger zwar mit seinem Zahlungsbegehren in der Hauptsache obsiegt, nicht aber mit jenem hinsichtlich der
Inkasso- und Betreibungskosten
Die Entscheidung hat vor allem in Hinblick auf Inkasso- und Betreibungskosten große Bedeutung. Entsprechende Klauseln diverser Inkassobüros, die eine Überwälzung dieser Kosten auf den Zahlungspflichtigen vorsehen, waren in der Praxis weit verbreitet. Diese wurden allerdings vom OGH in einem Verbandsklageverfahren als unzulässig angesehen (5 Ob 247/07w). Vor diesem Hintergrund hat die Frage, ob der unterliegende Beklagte die gesamten Prozesskosten zu tragen hat, besondere praktische Relevanz: Werden sie dennoch eingeklagt, liegt kein volles Obsiegen iSd Kostenrechts
vor
Zwar hängt die Höhe der Prozesskosten vom Streitwert ab, für dessen Bestimmung wiederum nur der Betrag der Hauptforderung maßgeblich ist, während sog
Nebenforderungen wie Zinsen und Kosten nicht mitzurechnen sind (§ 54 Abs 2 JN). Das LG Wien stellte aber klar, dass daraus für das Kostenrecht - dh die Frage, welche der Parteien die Prozesskosten in welchem Ausmaß letztlich zu tragen hat - nichts abzuleiten ist. Dafür ist vielmehr auch das Unterliegen des Klägers mit Nebenforderungen wie Inkassokosten relevant: Teilung der Prozesskosten nach dem jeweiligen Ausmaß der Erfolgsquoten (§ 43 Abs 1
ZPO)
Im konkreten Fall hat die Nebenforderung die Hauptforderung bei weitem überstiegen; in Ansehung des Gesamtbegehrens betrug der Erfolgsanteil des Klägers nur 13 % - soviel betrug daher auch die Kostenersatzpflicht des
Beklagten - Anmerkung: Für die Rechtsansicht des LG Wien spricht vor allem die Steuerungsfunktion, die den Kostenregeln der ZPO zugrunde liegt und die die Miteinbeziehung auch des Unterliegens hinsichtlich der Nebenforderungen
erfordert
Die Entscheidung ist rechtskräftig; der Rechtsmittelzug zum OGH steht in Kostenfragen nicht offen (§ 528
ZPO)
- unzulässige
Inkassokosten 13.02.2013 - VKI! Homepage
Inkasso Probleme Arbeiterkammer Konsumentenschutz zu Inkassobüros
Manche GläubigerInnen wollen sich nicht selbst um die Eintreibung von offenen Forderungen kümmern und beauftragen daher Inkassobüros. Diese versuchen durch schriftliche oder telefonische Zahlungsaufforderungen und persönliche Hausbesuche das Geld bei den säumigen SchuldnerInnen einzutreiben. Die Kosten, die ihre Arbeit verursacht, werden dabei natürlich dazugerechnet. Doch nicht immer sind die SchuldnerInnen verpflichtet, auch sämtliche Inkassokosten zu bezahlen.
Eine Verpflichtung zum Ersatz der Inkassobüro-Kosten besteht nur dann, wenn den SchuldnerInnen ein Verschulden am Zahlungsverzug vorzuwerfen ist, wenn die Betreibungsschritte zweckdienlich waren und wenn den GläubigerInnen Kosten erwachsen sind. Auch wenn die Einschaltung eines Inkassobüros bei Zahlungsverzug vertraglich vereinbart wurde, muss man für Kosten des Inkassobüros aufkommen. Sie sind allerdings nur dann zu bezahlen, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen. Man ist auch nicht verpflichtet, MitarbeiterInnen eines Inkassobüros in die Wohnung zu lassen. Falls man bei einem Hausbesuch dazu überrumpelt wurde, ein Anerkenntnis zu unterschreiben, hat man ein Rücktrittsrecht innerhalb einer Woche.
Wenn die offene Forderung zu Recht besteht und nur die Höhe der Inkassokosten strittig ist, sollte man den geforderten Betrag (samt Zinsen) umgehend begleichen und am Beleg vermerken, dass die Zahlung auf die Hauptforderung anzurechnen ist.
Inkasso Probleme WICHTIG - Nichts unterschreiben !!!
Falls Sie von einem Inkassobüro kontaktiert werden, sollten Sie unbedingt aktiv werden und prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht. Ignorieren Sie die Sache nicht, denn das könnte teuer werden.
Unterschreiben Sie nichts, was Ihnen vom Inkassobüro vorgelegt wird und versuchen Sie, wenn möglich direkt mit dem Gläubiger bzw. der Gläubigerin Kontakt aufzunehmen, um die Angelegenheit zu klären. Überprüfen Sie auch, ob die geforderte Schuld nicht vielleicht bereits verjährt ist. Dies ist in der Regel
drei Jahre nach Fälligkeit der Fall. Klären Sie auch die genaue Höhe der Inkassokosten, damit Sie die Möglichkeit haben, eventuell auch nur die Inkassokosten zu bestreiten, falls die Hauptforderung berechtigt ist.
- Rechte Betroffener bei Inkassobüros Arge Daten Homepage
- Konsumentenschutz Inkassobüros Arbeiterkammer Homepage
- Ärger
mit Inkasso Forum Gericht at in Österreich: Homepage
Inkasso Probleme Arge Daten - Was darf der Gerichtsvollzieher?
- Wir bekommen immer mehr Zugriffe über sogenannten Grenzfälle, dazu:
Zu beachten ist allerdings, dass der Fall problematischer Fahrnisexekutionen, bei denen Schuldner ihre Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt sehen, keineswegs Ausnahmeerscheinungen sind. Schon fast zwangsläufig wird der unmittelbaren Lebensumgebung des Betroffenen bei einem Exekutionsvollzug bekannt, dass dieser Schulden
hat
Judikatur zur Frage, ab wann die Privatsphäre rechtswidrig beeinträchtigt wird, fehlt
weitgehend
Bei Einführung der „Anti-Stalking- Bestimmung“ des § 107 a StGB wurde in den Materialien allerdings darauf verwiesen, dass bestehende gesetzliche Erlaubnisnormen Gerichtsvollzieher in Amtsausübung vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausnehmen. Die Bestimmungen der Exekutionsordnung legen aber sehr wohl nahe, dass auch bei Vornahme eines Zwangsvollzuges auf die Persönlichkeitsrechte des Schuldners zu achten ist. Etwa haben sich gem.
§ 25 EO die Vollstreckungsorgane bei Ausübung ihrer Tätigkeit innerhalb des ihnen durch das Gesetz zugewiesenen Wirkungskreises und der erteilten Aufträge zu
halten
Der Gerichtsvollzieher hat gemäß § 26 EO zwar das Recht
die Wohnung des Verpflichteten einschließlich der darin befindlichen Möbel und sonstigen Gegenstände sowie die Kleidung nicht aber dessen Körper, zu
durchsuchen
Die vom Gesetz aufgetragene Schonung der Person wird es erfordern, dass ein Vollzugsorgan nur soweit in die Privatsphäre eingreift, wie dies den Zielen der Exekutionsordnung entsprechen kann. Das Ziel einer Exekutionshandlung kann es nur sein, pfändbare Gegenstände in Beschlag zu nehmen, um diese zugunsten der Gläubiger zu verwerten, nicht aber etwa den Schuldner durch
soziale Druckausübung "zahlungswillig" zu machen. Eine derartige Intention lässt sich der Exekutionsordnung nicht
entnehmen
Inkasso Probleme Arge Daten - Inkassodienste als Grenzfälle, sie können diese klagen! wenn:
Sobald eine Exekutionsvollzugshandlung nicht mehr darauf ausgerichtet ist, bestehende Forderungen durch Pfändung einbringlich zu machen, sondern ausschließlich darauf,
den Schuldner öffentlich bloßzustellen und so zur Zahlung zu „bewegen“, wird die Grenze der Rechtmäßigkeit überschritten. Gerade darauf legen es meist private Inkassodienste an. Während die gerichtliche Fahrnisexekution meist in den Grenzen der Rechtmäßigkeit stattfinden wird, kann man sich gegen Störungen durch private
Inkassofirmen, welche es auf öffentliche Bloßstellung des Schuldners anlegen, sehr wohl unter Berufung auf § 1328 a ABGB zum Schutz der Privatsphäre gerichtlich zur Wehr setzen
- Wenn
der Gerichtsvollzieher zweimal klingelt Arge Daten
Homepage
Inkasso Probleme Arge Daten - Wirtschaftsauskunftsdienste
Wirtschaftsauskunftsdienste verweigern immer wieder rechtswidrig die Löschung von Daten aus ihren "schwarzen" Listen - mehrere OGH-Entscheidungen (OGH 6 Ob 195/08g, 1.10.2008; OGH 6Ob41/10p, 15.4.2010) haben eindeutig festgestellt, dass ein vollständiger Löschungsanspruch besteht
Betroffene, die sich an die Wirtschaftsauskunftsdienste (KSV 1870, Deltavista usw.) mit einem Begehren nach Löschung aller ihrer in diesen Listen geführten Daten wenden, werden regelmäßig abgewiesen, da die Wirtschaftsauskunftsdienste unrichtigerweise behaupten, dass nur fehlerhafte Daten gelöscht bzw. geändert werden müssten. Tatsächlich gehen die Bestimmungen des DSG weiter und erlauben auch die Löschung richtiger, wenngleich unerwünschter Daten
- Rechte Betroffener bei Inkassobüros Arge Daten Homepage
Kreditschädigung nach § 1330 ABGB, wenn die eingetragenen Daten unrichtig sind
Verbreitet jemand unwahre Tatsachen über eine Person, indem er beispielsweise unrichtige Daten über deren Bonität in öffentlich zugänglichen Wirtschaftsdatenbanken speichert, so kann dies den Tatbestand der Rufschädigung erfüllen. Dies wird vor allem dann der Fall sein, wenn durch die unrichtige Eintragung der Kredit, der Erwerb oder das Fortkommen des Betroffenen gefährdet wird. Die unrichtige Eintragung ist ein Umstand, über dessen Wahrheit oder Unwahrheit vor Gericht der Beweis erbracht werden muss
Wirtschaftsauskunftsdienste, Kredit- und Gläubigerschutzverbände, sonstige Dienste die eigene Datenbestände ("Schwarze Listen", Bonitätsinformationen, Inkasso) verwalten
Es wird empfohlen, regelmässig (einmal alle 2-3 Jahre) bei diesen Anbietern (Wirtschaftsauskunftsdienste, Inkassodienst, ...) Datenschutzauskünfte einzuholen. Die Auskunft ist einmal jährlich kostenlos, ist die Auskunft mangelhaft oder wird sie verweigert, kann eine Beschwerde bei der Datenschutzkommission eingebracht werden. Auch diese Beschwerde ist kostenlos und kann einfach mittels des ARGE DATEN Musterbriefs eingebracht werden
Inkasso Probleme Gebühren-Info-Service Gmbh
(GIS)
Die Gebühren-Info-Service Gmbh (GIS), üblicherweise betraut mit dem Inkasso der ORF-Zwangsgebühren, gehört sicherlich nicht zu den datenschutzrechtlichen Musterschülern des Landes. Beim Volksanwalt ist sie schon Stammgast, datenschutzrechtlichen Verfahren ist sie des öfteren säumig, wie die ARGE Daten berichtete
- Die Gebühren-Info-Service Gmbh (GIS) Sonderzugriff auf Einkommensdaten
Argedaten Homepage
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