Auftraggeberhaftung Österreich AGH HFU Liste Dienstgebernummer
Erklärungen Bestimmungen Auftraggeberhaftung Österreich für Bauleistungen ASVG Haftungen HFU Gesamtliste suchen finden
Mit dem Auftraggeber/innen-Haftungsgesetz wurden neue Haftungsbestimmungen für Auftraggeber/innen von Bauleistungen in das ASVG aufgenommen. Mit diesen neuen Haftungsbestimmungen soll dem Ausfall der Sozialversicherungsbeiträge durch Sozialbetrug entgegen gewirkt werden
- Mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz tritt die
Auftraggeber/innenhaftung per 01.09.2009 in Kraft
Auftraggeberhaftung Österreich - Die Haftungsbestimmungen
Es gibt endlich eine Liste aus der wir feststellen können ob die Subunternehmer ihre Sozialabgaben zahlen und die
großen Bauunternehmen stehen mit in der Haftung, sie können zwar ohne die Liste arbeiten, müssen dann aber 20
Prozent der Auftragssumme des Subunternehmers an die GKK abliefern (als Sicherheit)
- Jene Firmen die diese Abgaben bisher immer ordentlich bezahlt haben werden nun in diese Liste aufgenommen und sollten nun ohne Problem auch diese
aufgenommen werden und dadurch auch Aufträge bekommen
Bei der Weitergabe von Aufträgen im Bereich von Bauleistungen nach § 19 Abs. 1a des Umsatzsteuergesetzes 1994 haftet der Auftraggeber für alle Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens bis zum Höchstausmaß von 20 Prozent des geleisteten
Werklohnes
Die Auftraggeberhaftung umfasst alle Beitragsschulden des beauftragten Unternehmens bei den Krankenversicherungsträgern, losgelöst vom konkreten Bauauftrag. Sie tritt mit dem Zeitpunkt der Leistung des Werklohns an das beauftragte Unternehmen ein und umfasst alle Beiträge und Umlagen des beauftragten Unternehmens, die spätestens bis zum Ende des Kalendermonats fällig werden, in dem die Zahlung des Werklohnes erfolgt
ist
Die Haftung wird schlagend, wenn der Krankenversicherungsträger gegen das beauftragte Unternehmen zur Hereinbringung der geschuldeten Beiträge und Umlagen erfolglos Exekution geführt hat oder das beauftragte Unternehmen bereits insolvent ist
Auftraggeberhaftung - Eintrag in die HFU Liste!
- mindestens drei Jahre lang Bauleistungen erbracht haben
- und es dürfen (jetzt, heute) keine Beitragsrückstände vorliegen
- Eintrag erfolgt nicht automatisch!
Entfall der Haftung durch Eintragung in die HFU-Gesamtliste
Die Auftraggeberhaftung für das beauftragende Unternehmen entfällt, wenn das beauftragte Unternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in einer so genannten Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) geführt
wird
Diese Liste ist von den Krankenversicherungsträgern tagesaktuell zu führen. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) wurde ein Dienstleistungszentrum
(DLZ-AGH) eingerichtet, dem unter anderem die Führung der HFU-Gesamtliste obliegt. Damit ein Unternehmen in diese Liste aufgenommen werden kann, muss es mindestens drei Jahre lang Bauleistungen erbracht haben und es dürfen keine Beitragsrückstände vorliegen. Außer Betracht bleiben dabei Beitragsrückstände, die 10 Prozent der im Kalendermonat vor Antragstellung abzuführenden Beiträge nicht
übersteigen
Die Nichtvorlage der Beitragsnachweisungen für zwei Monate bzw die Nichtentrichtung der Beiträge des zweitvorangegangenen Kalendermonats führen zur Streichung eines Bauunternehmens aus der HFU-Gesamtliste
Auftraggeberhaftung - Firma in der HFU-Gesamtliste suchen
Das Dienstleistungszentrum Auftraggeberhaftung, eingerichtet bei der Wiener Gebietskrankenkasse, hat gemäß § 67b
Abs 6 ASVG eine Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Gesamtliste) zu führen sowie die kostenlose
Einsicht in diese auf elektronischem Weg zu ermöglichen
So finden Sie die gewünschte Information:
Ist Ihnen die Dienstgebernummer des gesuchten Unternehmens nicht bekannt, klicken Sie zunächst auf den Link
"Dienstgeber für Auftraggeberhaftung suchen". Bei Kenntnis der Dienstgebernummer des gesuchten Unternehmens
klicken Sie auf den Link "Dienstgeber in der HFU-Gesamtliste suchen"
Sie brauchen nur die Firmennummer - FN Nummer - Firmenbuchnummer! [FN
xxxx]
- Gesamtliste
der haftungsfreistellenden Unternehmen Sozialversicherung Homepage
Entfall der Haftung durch Zahlung an das Dienstleistungszentrum
Die Auftraggeberhaftung kann allerdings auch dadurch vermieden werden, dass der Auftraggeber 20 Prozent des zu leistenden Werklohns (Haftungsbetrag) nicht an den Auftragnehmer, sondern an das Dienstleistungszentrum bei der WGKK überweist.
Das Dienstleistungszentrum ist für die Entgegennahme, Weiterleitung und Verrechnung des Haftungsbetrages zuständig. Die Höhe des Haftungsbetrages ist jährlich (erstmals ab 2010) auf Grund der Informationen des Dienstleistungszentrums anzupassen, wenn die Gesamtheit der Haftungsbeträge nicht den in diesem Kalenderjahr uneinbringlich gewordenen Beiträgen entspricht
Haftung bei Umgehungsgeschäften
Die Auftraggeberhaftung erstreckt sich auch auf jedes weitere beauftragte Unternehmen, wenn die Beauftragung auf eine Umgehung der Haftung abzielt und das beauftragende Unternehmen dies wusste bzw. ernstlich für möglich halten musste
Was versteht man unter einem Umgehungsgeschäft?
Ein Umgehungsgeschäft kann u.a. daran erkannt werden, dass das beauftragte Unternehmen keine eigenen Bauleistungen erbringt, kein technisches oder kaufmännisches Fachpersonal aufweist, in einem gesellschaftsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zum beauftragenden Unternehmen steht oder der Auftrag aufgrund eines deutlich "unterpreislichen" Angebots erteilt wurde
Auskunftspflicht
Die beauftragenden Unternehmen haben den Krankenversicherungsträgern auf deren Anfrage innerhalb von 14 Tagen Auskünfte über die von ihnen beauftragten Unternehmen und über die weitergegebenen Bauleistungen zu erteilen. Bei Verletzung dieser Auskunftspflicht drohen Geldstrafen von 1.000 Euro bis 20.000 Euro (im Wiederholungsfall)
- Auftraggeber/innenhaftung
AGH
- HFU-Gesamtliste
- AGH-Formulare
- AGH
Mustererlagschein - Onlineüberweisung
- FAQ
- speziell für Auftraggeber/innen
- FAQ
- speziell für Auftragnehmer/innen
Natürlich, und das finden wir sehr erfreulich, kann nun jeder Österreicher und Bürger der an eine Firma einen
Auftrag vergibt extra nachschauen ob diese Firma wirklich seriös ist, die Anwendung gilt aber nur für
Generalunternehmer und BAU Firmen, besonders Wiener Baufirmen und Pseudofirmen können nun aber schnell abgefragt
werden, Gemeinden und Städte sind auch Unternehmen, sie vergeben an weitere Unternehmen, sie werden aus diesem Gesetz
nicht ausgenommen
- Gesamtliste
der haftungsfreistellenden Unternehmen Sozialversicherung Homepage
Auftraggeberhaftung - Auch Arbeitskräfteüberlasser in die Liste!
Wir sind ein Arbeitskräfteüberlasser und haben auch Mitarbeiter im Baunebengewerbe beschäftigt. Gilt für uns auch die AuftraggeberInnen-Haftung? Ist für uns eine Aufnahme in die HFU-Liste möglich?
Die neue Auftraggeberhaftung stellt hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit darauf ab, ob Bauleistungen im Sinne des § 19 Abs 1a UStG weitergegeben werden. § 19 Abs 1a UStG bestimmt, dass er auch für die Überlassung von Arbeitskräften gilt, wenn die überlassenen Arbeitskräfte Bauleistungen erbringen. Die Auftraggeberhaftung findet daher auch bei Arbeitskräfteüberlassung Anwendung. Dabei wird die Überlassung von Arbeitskräften, welche beim beschäftigenden Unternehmen im Rahmen einer Bauleistung eingesetzt werden, so behandelt wie die Weitergabe der Erbringung von Bauleistungen iSd § 19 Abs 1a UStG. Das beschäftigende Unternehmen haftet für 20% des an das Arbeitskräfte überlassende Unternehmen für die im Rahmen einer Bauleistung tätig werdenden überlassenen Arbeitskräfte geleisteten Entgeltes, sofern das Arbeitskräfte überlassende Unternehmen zum Leistungszeitpunkt nicht in der HFU-Liste aufscheint. Eine Aufnahme in die HFU-Liste ist für Arbeitskräfteüberlasser daher bei Vorliegen der Voraussetzungen möglich
Wann muss ich in meiner Eigenschaft als Auftraggeber/in in die HFU-Liste Einsicht nehmen?
Sie sollten am Tag der Überweisung des Werklohnes in die HFU-Gesamtliste Einsicht nehmen. Den Zeitpunkt der Überweisung an den Auftragnehmer haben Sie als Auftrag gebendes Unternehmen nachzuweisen. Abweichend davon ist der der Überweisung (Leistungszeitpunkt) vorangehende Kalendertag maßgeblich, wenn an diesem die elektronische Einsichtnahme in die HFU-Liste erfolgte und die tagesgleiche Erteilung des Auftrages zur Zahlung des Werklohnes unmöglich oder unzumutbar war
alle Zeitarbeit Leiharbeit Firmen, Betriebe Arbeitskräfteüberlassung, Sub
Unternehmen usw müssten ebenfalls in der Liste aufscheinen! jeder Arbeiter
kann dort auch selber online nachschauen! (müssen tun sie gar nichts...)
Wie ist das mit ausländischen Sub-Firmen?
September 2009: Ab sofort stehen Generalunternehmen in der Pflicht (wie wir heute
sehen ist das löchrig wie alle österreichischen Gesetze und Bestimmungen...)
vollkommen daneben!
- Fazit 2017 immer noch das gleiche! eine bodenlose Frechheit!! meist nur
Firmen und Chefs aus Österreich werden auf das schon unerträgliche Mass
kontrolliert und wegen Lappalien bestraft, diese
Betriebe Unternehmer können sich nirgendwo beschweren (sonst hast die
Finanzpolizei dauernd da und die machen echt was sie wollen..) die Ausländer
Firmen und Leute verschwinden ein paar Tage, selber schon live gesehen und
machen dann weiter wie bisher (wo willst du selber hin als
Österreicher??)
- Fazit 2015: kontrolliert werden nur Österreicher und
österreichische Unternehmen die gerade auf den Baustellen sind, manche Monteure,
Bauarbeiter und Baggerfahrer tragen schon 20 Ausweise mit sich herum..
ausländische Bauarbeiter arbeiten hier in Österreich auf fast allen
Baustellen unter dem KV-Lohn, die
Kontrolle und Durchführung der Auftraggeberhaftung selbst ist daher mehr
als rätselhaft.. zusätzlich werden für unsere Parade Unternehmer viele
Kontrollen angekündigt... das gilt auch für Besuche vom Arbeitsinspektor
usw.. (so läuft das...)
- Die Baubranche schlägt Alarm: Lohn- und Sozialdumping, vorwiegend durch osteuropäische Firmen, vernichte Arbeitsplätze in Österreich. Die Initiative „Faire Vergaben“ fordert, dass bei öffentlichen Auftragen die Bestbieter bevorzugt werden
- Artikel vom 16 Mai 2014 Orf: Lohndumping vernichtet Arbeitsplätze Homepage
- (2013: jetzt wissen wir es: der Generalunternehmer haftet da er den
Werklohn an die GKK überweist, das wird aber gar nicht überwiesen nur
errechnet. Und so werden die ausländischen und auch inländische Sub
Firmen als Teil der Generalunternehmung - auch unterpreislich - weiter auf
den Baustellen beschäftigt)
- (2012: wissen wir nicht!
offensichtlich können diese machen was sie wollen, beachtlich wenn man davon
ausgeht das tausende Subfirmen (auf jeder Wiener Baustelle gibt es mehrere..)
es genauso machen..)
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