Kündigung oder Entlassung Österreich Arbeitsrechte Fristen
wichtiger Fristen Gründe für Kündigung oder Entlassung Österreich das Arbeitsrecht, Möglichkeiten Arbeitsverhältnisse zu beenden
Gründe für Kündigungen oder Entlassungen - ein wesentlicher Unterschied! - In
jedem Fall sind betroffene ArbeitnehmerInnen gut beraten sich bei Kündigung
oder Entlassung an die Arbeiterkammer zu wenden und sich über die
Rechtslage genau zu informieren: Wie lange dauert die Kündigungsfrist?
Steht eigentlich eine Abfertigung zu?
Kündigung oder Entlassung Österreich Arbeitsrechte
Fristen Gründe Termine
- Entlassungsgründe für Arbeiter - Entlassungsgründe für Angestellte
- Entlassung
- Kündigungsfristen und Kündigungstermine
- Kündigungsfristen für Zeitarbeiter Leiharbeiter in Österreich
- Kündigung durch den Arbeitgeber
- Kündigung während eines Krankenstandes
- Anfechtung der Kündigung
- Von Auflösung bis Entlassung
- Einvernehmlichen Auflösung
- Vorzeitiger Austritt
- Kündigung - Was steht mir zu - Lohn Gehalt Geld
- Kündigungsgrund falsche Lohnabrechnung
- AK - Arbeiterkammer: Arbeit & Recht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitgeberkündigung, Arbeitnehmerkündigung, Besonderer Kündigungsschutz
- Kündigungsformulare
- Lösung in der Probezeit, Schulungskosten zurückzahlen, Dienstzeugnis
(Warum Arbeiterkammer hier auf diesen Seiten, die Seite hier gibt es
schon sehr lange da hatte die AK noch keine übersichtliche Aufteilungen,
hier habe ich alles wichtige eben auf einer Seite.. mfg alber)
Entlassungsgründe für Arbeiter
- Beharrliche Pflichtenverweigerung
- Dauernde Arbeitsunfähigkeit
- Grobe Ehrenbeleidigung
- Inhaftierung
- Nebengeschäfte
- Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
- Unfähigkeit zur Dienstverrichtung
- Vertrauensunwürdigkeit
Entlassungsgründe für Angestellte
- Beharrliche Pflichtenverweigerung
- Unfähigkeit zur Dienstverrichtung
- Unterlassung der Dienstleistung
- Untreue
- Vertrauensunwürdigkeit
Entlassung
Bei der Entlassung beendet die Firma das Arbeitsverhältnis mit
sofortiger Wirkung. Dafür muss es aber einen triftigen Grund geben!
Kündigungsfristen und Kündigungstermine
Kündigungsfristen und Termine sind gesetzlich genau geregelt ! Die Kündigungsfrist ist jene Zeitspanne,
die zwischen dem Erhalt der Kündigung (blauer Brief) und dem Kündigungstermin liegt. Der Kündigungstermin ist
der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer sollte über ihre/seine Rechte im Falle der Kündigung genau
Bescheid wissen. Vor allem, was die Fristen und Termine betrifft, gibt es einige Unterschiede: Während für
Angestellte das Gesetz alle Kündigungsfristen und Termine genau regelt, ist es bei den Arbeitern der jeweilige
Kollektivvertrag. Und der sieht je nach Branche unterschiedlich aus. Gibt es keinen Kollektivvertrag und auch
keine Einzelvereinbarung im Arbeitsvertrag, so gilt für Arbeiter/Innen eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Tipp:
Betroffene sollten sich bei einer Kündigung jedenfalls bei der Arbeiterkammer informieren, ob auch alle Fristen
eingehalten wurden! Es geht oft um viel Geld
Bei Angestellten betragen die Kündigungsfristen je nach Arbeitsjahren zwischen sechs Wochen und fünf Monaten
Die Kündigungsfrist beginnt mit der mündlichen Mitteilung oder mit der Zustellung des Kündigungsschreibens
und dauert bis zum endgültig letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, dem Kündigungstermin
Arbeitsverhältnisse von Angestellten enden immer zum Ende des Quartals, also am 31. März, 30. Juni, 30.
September und 31. Dezember. Im Arbeitsvertrag können auch der 15. und der Letzte eines beliebigen Monats
vereinbart werden. Vorsicht: Damit hat das Unternehmen deutlich mehr Kündigungsmöglichkeiten! Hält der/die
Arbeitgeber/in die vorgeschriebenen Fristen und Termin nicht ein, ist eine Kündigungsentschädigung fällig. Die
Höhe richtet sich nach dem Entgelt, das der Betroffene verdient hätte, wäre die Kündigung ordnungsgemäß
erfolgt
Kündigungsfristen für Zeitarbeiter Leiharbeiter in Österreich
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der unten angeführten Kündigungsfristen zum Ende der Arbeitswoche gekündigt werden. Der/die ArbeitgeberIn darf das Arbeitsverhältnis aber nicht wegen Beendigung einer Überlassung und frühestens am fünften Arbeitstag nach deren Ende kündigen; entgegenstehende Kündigungen sind rechtsunwirksam. Das gilt nicht, wenn die Kündigung aus Gründen erfolgt, die in der Person des/der Arbeitnehmers/in liegen. Eine Rechtsunwirksamkeit muss binnen sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden
Die Fristen betragen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit
- bis 3 Jahre 2 Wochen
- bis 5 Jahre 3 Wochen
- bis 10 Jahre 5 Wochen
- danach 7 Wochen
Achtung Falle! - Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses Bei jeder Arbeitskräfteüberlassung treten zwangsläufig Stehzeiten auf: Wenn ein Auftrag bei einem Beschäftiger zu Ende geht, kann nicht immer sofort ein passender Einsatz bei einem neuen Beschäftiger zur Verfügung stehen. Das Risiko solcher Stehzeiten muss der Überlasser tragen - gerade darum gibt es ihn ja! Die Praxis zeigt aber leider, dass der Überlasser in vielen Fällen versucht, das Arbeitsverhältnis mit einer einvernehmlichen Auflösung zu beenden
Kündigung bei Stehzeiten ist unzulässig!
Jede Kündigung kann binnen einer Woche beim Arbeits- und Sozialgericht angefochten werden, wenn sie sozialwidrig ist (Kündigungsanfechtung gem. § 105 Arbeitsverfassungsgesetz). Für LeiharbeiterInnen sieht der Kollektivvertrag darüber hinaus eine günstigere Regelung vor. Der Kollektivvertrag regelt, dass aufgrund der Beendigung einer Überlassung nicht gekündigt werden darf. Ist also ein Einsatz zu Ende, darf das Arbeitsverhältnis gerade zu diesem Zeitpunkt (und 4 Arbeitstage danach) nicht gekündigt werden. Die Leiharbeitsfirma muss einen neuen Einsatz suchen. Unsere dringende Empfehlung: Erfolgte eine Kündigung durch die Leiharbeitsfirma, dann rasch Kontakt mit dem Betriebsrat oder mit der Gewerkschaft PRO-GE
aufnehmen
Einvernehmliche Auflösung nicht gleich unterschreiben!
Um eine unzulässige Kündigung - wie oben beschrieben - zu umgehen, versuchen Überlasser in vielen Fällen das Dienstverhältnis mit einer einvernehmlichen Auflösung zu beenden. Achtung! Nicht unterschreiben, erst einmal bei der Gewerkschaft informieren. Denn mit der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wird der Kündigungsschutz umgangen und massive Entgeltverluste sind die Folge
Kündigung durch den Arbeitgeber
Gegen eine Kündigung ist man nicht immer wehrlos. In manchen Fällen kann man mit einer Anfechtung beim
Arbeitsgericht durchaus Erfolg haben
Löst die Chefin / Chef ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auf, so spricht man von einer Kündigung. Einer
Kündigung ist ohne Angabe von Gründen jederzeit möglich, auch im Urlaub oder im Krankenstand. Nicht so bei
befristeten Arbeitsverhältnissen - diese können im Normalfall vor Ende der Befristung überhaupt nicht gelöst
werden. Übrigens: Auch die Lehre ist ein befristetes Arbeitsverhältnis !
Die Arbeitgeber müssen jedenfalls die Kündigungsfristen einhalten. Während dieser Zeit steht der / dem
Betroffenen weiterhin das volle Entgelt einschließlich Sonderzahlungen zu, für unverbrauchten Urlaub gibt es die
Urlaubersatzleistung - Vorsicht bei Auflösungs- und Verzichtserklärungen - keinesfalls leichtfertig
unterschreiben ! Es empfiehlt sich jedenfalls eine Rücksprache bei der AK.
Halten die Arbeitgeber / der Arbeitgeber die Kündigungsfristen und
Termine nicht ein, hat man Anspruch auf Kündigungsentschädigung
Kündigung während eines Krankenstandes
Wird man während eines Krankenstandes gekündigt, endet das Arbeitsverhältnis zwar mit Ende der
Kündigungsfrist, es besteht jedoch im Falle eines längeren Krankenstandes die Möglichkeit, dass der Betrieb
über das Arbeitsende hinaus Entgelt bezahlen muss. Informieren Sie sich auch in diesem Fall bei der AK!
Während der Kündigungsfrist steht der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer bezahlte Freizeit für die
Arbeitssuche zu: im Normalfall ein Fünftel der wöchentlichen Normalarbeitszeit, sofern im Kollektivvertrag nicht
anders vereinbart
Anfechtung der Kündigung
Man kann eine Kündigung beim Arbeitsgericht auch anfechten, wenn sie aus einem so genannten verpönten Motiv
erfolgt ist. Ein verpöntes Motiv wäre zum Beispiel der Beitritt zur Gewerkschaft oder die Einforderung von
Überstunden. Ebenso können sozial ungerechtfertigte oder diskriminierende Kündigungen angefochten werden, zb
bei älteren Arbeitnehmern
Achtung die Frist für die Anfechtung dauert nur wenige Tage ! Gibt es in der Firma einen Betriebsrat, sollten
Betroffene sofort mit Ihm Kontakt aufnehmen - auch er kann gegen eine Kündigung ankämpfen. Bestimmte
Arbeitnehmer/Innen sind besonders vor Kündigung geschützt wie Betriebsräte/Innen und werdende Mütter
Von Auflösung bis Entlassung
Neben Kündigung durch die Firma gibt es noch andere
Kündigungsarten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Ob
Selbstkündigung, Auflösung oder fristlose Entlassung, seine Rechte sollte man kennen
- Einer der häufigsten Formen der Auflösung ist obige Kündigung durch den Arbeitgeber
Einvernehmlichen Auflösung
Bei der einvernehmlichen Auflösung kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überein, dass sie das
Arbeitsverhältnis zu einem frei wählbaren Termin und unter frei vereinbarten Fristen beenden. Tipp: Treffen Sie
alle Vereinbarungen zu einer einvernehmlichen Auflösung schriftlich !
Vorzeitiger Austritt
Eine weitere Möglichkeit , das Arbeitsverhältnis zu beenden, ist der vorzeitige Austritt. Dieser bedeutet,
dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer sofort beendet wird. Hier ist zu unterscheiden zwischen berechtigtem
und unberechtigtem vorzeitigen Austritt. Von einem berechtigtem Austritt ist dann die Rede, wenn sich die Firma
etwas zu Schulden hat kommen lassen - zum Beispiel, wenn kein Lohn ausbezahlt wurde. In diesem Fall müssen die
Betroffenen die Firma zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist auffordern. Wird nicht gezahlt, so können die
Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden. Tipp: Halten Sie vorher Rücksprache mit der
AK ! (ein letzter Anruf als Chance)
Beendet der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, ohne dass die Firma eine Schuld trifft,
so handelt es sich um einen unberechtigten Austritt. Vorsicht: Dieser Schritt sollte gut überlegt sein, denn er
bedeutet oft massive finanzielle Einbussen für den Arbeitnehmer wie zum Beispiel den Verlust der Sonderzahlungen
Kündigung - Was steht mir zu - Lohn Gehalt Geld
Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, so muss die Firma das bereits verdiente Gehalt oder den Lohn inklusive aller
geleisteten Überstunden zahlen. Unverbrauchter Urlaub ist als Urlaubsersatzleistung
auszubezahlen
Endet das Arbeitsverhältnis während des Arbeitsjahres, wird der Urlaubsanspruch aliquotiert - also anteilig -
berechnet. Zu viel verbrauchter Urlaub wird dem Gekündigten nur dann abgezogen, wenn es sich um eine berechtigte
Entlassung oder um einen unberechtigten Austritt des Arbeitnehmers handelt
Die Sonderzahlungen - also Urlaubs und Weihnachtsgeld - muss die Firma ebenfalls anteilig ausbezahlen,
für jeden Tag Arbeit gibt es Sonderzahlung auch bei sehr kurzfristigen
Beschäftigungen (jede Stunde die du ordentlich gearbeitet hast bringt
Geld, das gilt auch für Leiharbeiter und Zeitarbeiter sowie
Wachpersonal..)
Hat das Arbeitsverhältnis mindestens 3 Jahre gedauert, hat man auch Anspruch auf Abfertigung. Im alten
Abfertigungsrecht - Beginn des Arbeitsverhältnisses vor 2003 - muss die Abfertigung das Unternehmen auszahlen.
Gilt das neue Abfertigungsrecht - Beginn des Arbeitverhältnisses ab 2003 - so kann der Gekündigte / die
Gekündigte die Auszahlung der Abfertigung bei der betrieblichen Mitarbeitervorsorgekassa beantragen
Bei Selbstkündigung oder gerechtfertigter Entlassung gehen nach dem alten Abfertigungsrecht die Ansprüche
verloren
Stellt sich eine Lohn oder Gehaltsabrechnung als falsch heraus, so ist ein Einspruch nur innerhalb bestimmter
Fristen möglich. Tipp: Lassen Sie Ihre Abrechnung von der AK überprüfen, bevor Sie unterschreiben! Gekündigte
haben außerdem Anspruch auf ein Dienstzeugnis (hier prüfen sie auch die
richtige Lohngruppe!!)
- Beendigung der Arbeitsverhältnisses: Arbeiterkammer
Portal Kündigung Homepage
Kündigungsgrund falsche Lohnabrechnung - wenn das Geld
nicht passt
- Bis wann müssen die Firmen auszahlen - wenn das Geld
nicht passt!
Arbeitgeber ziehen die Abrechnung auf Wochen hinaus..
man ist eh schon nervös wegen der Lohnabrechnung, ich kenne selber nun
schon hunderte Fälle wo der eigentliche Kündigungsgrund falsche
Abrechnungen sind (meiner Meinung müsste jeder Arbeitgeber sofort
auszahlen bei jeder Kündigung!) - da extrem viele Firmen falsch
abrechnen empfehle ich sofort nach Erhalt der Kündigung einen Termin bei
der Arbeiterkammer anrufen und das Geld ausrechnen lassen was wirklich
zusteht sieht man nur mit den richtigen Kollektivverträgen! und muss dann
alles nachverrechnet und ausgezahlt werden und wird auch wenn nötig mit
dem Gericht erfolgreich durchgesetzt
Da das die meisten Leute das gar nicht machen bzw unterschreiben sie
verbotene Vereinbarungen, das gehört auch gleich auf den Tisch! bei der
AK, entgeht hier vielen Arbeitern tausende Euros an Löhnen die DIR
zustehen und das ist das ärgste für jeden Arbeitnehmer - wenn das Geld
nicht passt - die Abrechnung
- Arbeiterkammer
Portal Lohnabrechnung Homepage
AK - Arbeiterkammer: Arbeit & Recht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Beendigung der Arbeitsverhältnisses: Arbeiterkammer
Portal Kündigung Homepage
- Arbeiterkammer
Portal Kündigung Homepage
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Arbeitgeberkündigung Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Arbeitnehmerkündigung Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Lösung in der Probezeit Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Besonderer Kündigungsschutz Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Einvernehmliche Auflösung Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Vorzeitiger Austritt Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Entlassung Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Schulungskosten zurückzahlen Home
- Arbeiterkammer Arbeitsrechte Dienstzeugnis Home
- Arbeiterkammer Kündigungsformulare Musterbriefe Homepage
Besonders linke (Chef) Kündigungen
Man sitzt im Büro, arbeitet jede Woche 50 Stunden oder mehr, teilweise sogar für viele unbezahlte
Überstunden und sieht dann zu Weihnachten die eigene Position ausgeschrieben in den verschiedenen
Jobbörsen
Zeitarbeit
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