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Zeitarbeit Lohntabellen 2012 KV Lohn und Gehalt Österreich
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Arbeitskräfteüberlassung: Erfolgreicher KV-Abschluss
2012
PRO-GE (Gewerkschaft) sichert Reallohnerhöhung für rund 65.000 Zeitarbeiter Innen
Die Gewerkschaft PRO-GE konnte am 23. November 2011 bei den Kollektivvertragsverhandlungen für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung höhere Löhne für rund
65.000 Beschäftigte erreichen
DER ABSCHLUSS IM DETAIL
- Erhöhung der KV-Löhne um 4,15 Prozent
- Aufrechterhaltung der Überzahlung beim Grundlohn
- Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt 1.381,05 Euro
- Die Zulagen werden um 4,15 Prozent erhöht
- Geltungstermin: 1. Jänner 2012
- Laufzeit: 12 Monate
Branchenbüro - Arbeitskräfteüberlassung
- Tel.Nr.: (+43) 1 50146-405
-
Fax Nr.: (+43) 1 53444-103263
- Gewerkschaftsportal Pro-GE Homepage
Lohntabelle 2012, Stundenlöhne
Der neue kollektivvertragliche Mindest Monatslohn beträgt
1.381,05 Euro
Bezeichnung, Einstufung als.. |
Brutto pro Stunde |
BG F Techniker |
EUR 15,74 |
BG E Qualifizierter Facharbeiter |
EUR 12,79 |
BG D Facharbeiter |
EUR 11,15 |
BG C Qualifizierter Arbeitnehmer |
EUR 09,91 |
BG B Angelernte Arbeitnehmer |
EUR 08,82 |
BG A Ungelernte Arbeitnehmer im 1. Jahr |
EUR 08,25 |
nur im 1 Jahr der Betriebszugehörigkeit zulässig |
Referenz-Zuschläge
Der Kollektivvertrag regelt, dass für bestimmte Hochlohnbranchen sogenannt Referenz-Zuschläge/ bzw. erhöhte Referenz-Zuschläge bezahlt werden müssen. Die Referenz-Zuschläge/erhöhten Referenz-Zuschläge sorgen dafür, dass auch LeiharbeiterInnen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten sondern auch einen (pauschalen) Ist-Lohn - wie die Stammbelegschaft
Taggelder, Aufwandsentschädigungen
Tagesgelder -
Regelung für auswärtige Arbeiten |
Taggeld bei mehr als 5 Stunden |
EUR 12,40 |
Taggeld bei mehr als 9 Stunden |
EUR 22,00 |
Taggeld bei Nächtigung |
EUR 26,40 |
Pauschales Nächtigungsgeld |
EUR 15,00 |
Zulagen und Zuschläge
Wichtig! die Höhen der Zulagen richtet sich auch
nach den
Beschäftiger KV
- Montagezulage = 0,687 Euro pro Stunde
- Schmutzzulage = 0,449 Euro pro Stunde
- Erschwerniszulage = 0,0449 Euro pro Stunde
- Gefahrenzulage = 0,0449 Euro pro Stunde
- Nachtarbeitszulage (von 22 Uhr bis 6 Uhr) = 1,632 Euro pro
Stunde
- Schichtzulage (2. Schicht) = 0,396 Euro pro Stunde
- Schichtzulage (3. Schicht) = 1,632 Euro pro Stunde
Es handelt sich hierbei immer um Mindest! Sätze
Kilometergeld
- 0,42 EUR bis 15.000 Kilometer
- 0,40 EUR ab 15.000 Kilometer (darüber)
Ich lese da gerade das eine Excel Datei für Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß
ist
Arbeiterkammer Arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Krankenentgelt, Urlaub, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abfertigung, Verjährungsfristen und Verfallsfristen, Pflegefreistellung,
Bauarbeiter..
- Link: Arbeit
und Recht Arbeiterkammer Homepage
Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld - UG in
Österreich
Der Urlaubszuschuss beträgt ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Monatsentgelt auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes. Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubs fällig
- LeiharbeiterInnen, die länger als 5 Monate beim Überlasser beschäftigt sind, müssen den Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Monatsabrechnung Juni
erhalten
- LeiharbeiterInnen, die nach dem 30. Juni im Überlasserbetrieb eintreten, gebührt der Urlaubszuschuss bei Antritt des Urlaubs spätestens jedoch mit dem
Dezember-Lohn
- Wird ein Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für Dezember
ausbezahlt
- Im Eintrittsjahr gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses (1/52)
Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration) - WG in
Österreich
Alle LeiharbeiterInnen haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtsremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden
Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt.
LeihabeiterInnen, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52)
Taggelder und Auslösen - Arbeiten im Ausland - Europa
- Quelle: (geht nicht mehr) Reisekosten
Österreich (Europa, Amerika, Afrika, Asien, Australien)
Achtung ! Bei den Grenzorten (auch die Auslösen sind gleich wie 2009)
bei
Montage in.. |
Taggeld |
Nächtigungsgeld |
Albanien |
27,90 Euro |
20,90 Euro |
Belarus |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Belgien |
35,30 Euro |
22,70 Euro |
Belgien: Brüssel |
41,40 Euro |
32,00 Euro |
Bosnien-Herzegowina |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Bulgarien |
31,00 Euro |
22,70 Euro |
Dänemark |
41,40 Euro |
41,40 Euro |
Deutschland |
35,30 Euro |
27,90 Euro |
Deutschland Grenzorte |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Estland |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Finnland |
41,40
Euro |
41,40
Euro |
Frankreich (Monaco) |
32,70 Euro |
24,00 Euro |
Frankreich: Paris/Straßburg |
35,80 Euro |
32,70 Euro |
Griechenland |
28,60 Euro |
23,30 Euro |
Großbritannien/Nordirland |
36,80 Euro |
36,40 Euro |
Großbritannien: London |
41,40 Euro |
41,40 Euro |
Irland |
36,80 Euro |
33,10 Euro |
Island |
37,90 Euro |
31,40 Euro |
Italien |
35,80 Euro |
27,90 Euro |
Italien: Rom/Mailand |
40,60 Euro |
36,40 Euro |
Italien: Grenzorte |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Jugoslawien vormals |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Kroatien |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Lettland |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Liechtenstein |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Litauen |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Luxemburg |
35,30 Euro |
22,70 Euro |
Malta |
30,10 Euro |
30,10 Euro |
Moldau |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Niederlande |
35,30 Euro |
27,90 Euro |
Norwegen |
42,90 Euro |
41,40 Euro |
Polen |
32,70 Euro |
25,10 Euro |
Portugal |
27,90 Euro |
22,70 Euro |
Rumänien |
36,80
Euro |
27,30
Euro |
Russische Föderation |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Russ. Föderation: Moskau |
40,60 Euro |
31,00 Euro |
Schweden |
42,90 Euro |
41,40 Euro |
Schweiz |
36,80
Euro |
32,70
Euro |
Schweiz
Grenzorte |
30,70
Euro |
18,10
Euro |
Slowakei |
27,90 Euro |
15,90 Euro |
Slowakei Pressburg |
31,00 Euro |
24,40 Euro |
Slowenien |
31,00
Euro |
23,30
Euro |
Slowenien
Grenzorte |
27,90
Euro |
15,90
Euro |
Spanien |
34,20 Euro |
30,50 Euro |
Tschechien |
31,00 Euro |
24,40 Euro |
Tschechien Grenzorte |
27,90 Euro |
15,90 Euro |
Türkei |
31,00 Euro |
36,40 Euro |
Ukraine |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Ungarn |
26,60 Euro |
26,60 Euro |
Ungarn: Budapest |
31,00 Euro |
26,60 Euro |
Ungarn: Grenzorte |
26,60 Euro |
18,10 Euro |
Zypern |
28,60 Euro |
30,50 Euro |
Rechte und Schutzbestimmungen für Zeitarbeiter
Rechte und Schutzbestimmungen von ZeitarbeiterInnen werden allzu
gerne missachtet. Höchste Zeit, sich zu informieren!
Rechtliche Grundlagen
Für überlassene Arbeitskräfte sind vor allem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
(AÜG), der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ)
und der im Beschäftigerbetrieb geltende Kollektivvertrag
grundlegend
Schriftliche Mitteilungen
Mit dem Grundvertrag bzw. dem Dienstzettel muss dich der Arbeitgeber (Überlasser)
schriftlich über die Arbeitsbedingungen informieren. Vor jeder Überlassung
musst du vom Überlasser schriftliche Informationen über den Namen des Beschäftigers,
Ort und Tätigkeit der Beschäftigung, voraussichtliche Arbeitszeit, Höhe des
Entgelts und voraussichtliche Dauer der Überlassung erhalten
Achtung bei Einstellungsbeschränkungen
Solltest du nach Ende des Arbeitsverhältnisses bei einem Beschäftiger in ein festes
Dienstverhältnis übernommen werden, so ist das keineswegs strafbar – auch wenn
einige Überlasser das mit Einstellungsbeschränkungen und Strafen vertraglich verhindern
wollen
Kündigung bei Stehzeiten ist unzulässig!
Das Risiko von Stehzeiten muss die Leiharbeitsfirma tragen – gerade darum gibt es sie
ja! In vielen Fällen wird aber versucht, das Arbeitsverhältnis beim Ende einer Überlassung
mit einer einvernehmlichen Auflösung zu beenden. Aber Achtung: Mit der einvernehmlichen
Auflösung wird der Kündigungsschutz umgangen und es drohen Entgeltverluste.
Daher nicht unterschreiben, erst einmal bei der Gewerkschaft informieren!
Gesundheitsschutz
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses musst du auf spezielle Gefahren, Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
hingewiesen werden. Sind die Schutzvorkehrungen unzureichend, muss dich der Überlasser von der Arbeit abziehen. Sowohl der Überlasser als
auch der Beschäftiger sind für die Einhaltung der Schutzbestimmungen verantwortlich!
Die ExpertInnen der PRO-GE-Rechtsabteilung stehen bei rechtlichen Fragen mit
Rat und Tat unter der Tel.-Nr. 01/534 44-69140 bzw. per E-Mail an recht@proge.at
zur Verfügung
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