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Zeitarbeit Lohntabellen 2013 KV Lohn und Gehalt Österreich
die Lohntabellen 2013 für Zeitarbeit Leiharbeit Arbeitskräfteüberlassung Löhne Gehälter Geld Verdienst Einkommen Bezahlung Zulagen Zuschläge Kollektivvertrag KV Lohn und Gehalt für Zeitarbeiter Leiharbeiter wieviel Geld verdienen österreichische Arbeitnehmer AKÜ, Personalleasing Facharbeiter Techniker Stundenlöhne, Mindestlöhne, Taggelder Kilometergelder Reisekosten und Auslösen aus dem aktuellen KV Kollektivvertrag Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Termine Ansprüche
Arbeitskräfteüberlassung: Erfolgreicher KV-Abschluss
2013
PRO-GE (Gewerkschaft) sichert Reallohnerhöhung für rund 65.000 Zeitarbeiter Innen
Kollektivverträge regeln wesentlich mehr als Löhne und Gehälter.
Zu den traditionellen Inhalten der Kollektivverträge (KV) zählt die Festsetzung von Mindestlöhnen und Grundgehältern sowie die Lohn- bzw. Gehaltsschemata, Sonderzahlungen wie etwa 13. und 14. Monatsentgelt, Zulagen, Aufwandsentschädigungen, weiters Arbeitszeit- und Akkordfragen, Freizeitansprüche bei Dienstverhinderungen, Kündigungsfristen und Kündigungstermine.
Die Kollektivverträge, die in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten aufweisen, werden zumeist nicht völlig erneuert, sondern durch Zusatzverträge abgeändert. Die Rechtswirkung eines Kollektivvertrages bleibt so lange aufrecht, bis für die betroffenen Arbeitsverhältnisse ein neuer Kollektivvertrag wirksam wird
Die Gewerkschaft PRO-GE konnte am 27. November 2012 bei den Kollektivvertragsverhandlungen für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung höhere Löhne für rund
65.000 Beschäftigte erreichen
DER ABSCHLUSS IM DETAIL
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,4 Prozent
- Aufrechterhaltung der Überzahlung beim Grundlohn
- Der neue KV-Mindestmonatslohn beträgt 1.427,92 Euro
- Die Zulagen und Zuschläge werden um 3,0 Prozent erhöht
- Geltungstermin: 1. Jänner 2013
- Laufzeit: 12 Monate
Lohntabelle 2013, Stundenlöhne,
Löhne
Der neue kollektivvertragliche Mindest Monatslohn beträgt
1.427,92 Euro
Berechnung Brutto Monatslohn (Stundenlohn x 166,7 [38,5 x 4,33] =
Durchschnittsberechnung) (ohne Zulagen!)
Bezeichnung, Einstufung als..
|
Brutto pro Stunde
|
BG F Techniker |
EUR 16,28 |
BG E qualifizierter Facharbeiter |
EUR 13,22 |
BG D Facharbeiter |
EUR 11,53 |
BG C qualifizierter Arbeitnehmer |
EUR 10,25 |
BG B angelernte Arbeitnehmer |
EUR 09,12 |
BG A ungelernte Arbeitnehmer im 1. Jahr |
EUR 08,53 |
nur im 1 Jahr der Betriebszugehörigkeit zulässig |
Taggelder, Aufwandsentschädigungen
Tagesgelder -
Regelung für auswärtige Arbeiten
|
Taggeld bei mehr als 5 Stunden |
EUR 13,20 |
Taggeld bei mehr als 9 Stunden |
EUR 22,00 |
Taggeld bei Nächtigung |
EUR 26,40 |
Pauschales Nächtigungsgeld |
EUR 15,00 |
Referenzzuschläge
Der Kollektivvertrag regelt, dass für bestimmte Hochlohnbranchen sogenannt Referenz-Zuschläge/ bzw. erhöhte Referenz-Zuschläge bezahlt werden müssen. Die Referenz-Zuschläge/erhöhten Referenz-Zuschläge sorgen dafür, dass auch LeiharbeiterInnen nicht nur den kollektivvertraglichen Mindestlohn erhalten sondern auch einen (pauschalen) Ist-Lohn - wie die Stammbelegschaft
Zulagen und Zuschläge
- Die Zulagen und Zuschläge werden um 3,0 Prozent erhöht
Wichtig! die Höhen der Zulagen richtet sich auch
nach den
Beschäftiger KV
(Achtung diese Zulagen sind von 2012)
- Montagezulage = 0,687 Euro pro Stunde
- Schmutzzulage = 0,449 Euro pro Stunde
- Erschwerniszulage = 0,0449 Euro pro Stunde
- Gefahrenzulage = 0,0449 Euro pro Stunde
- Nachtarbeitszulage (von 22 Uhr bis 6 Uhr) = 1,632 Euro pro
Stunde
- Schichtzulage (2. Schicht) = 0,396 Euro pro Stunde
- Schichtzulage (3. Schicht) = 1,632 Euro pro Stunde
Es handelt sich hierbei immer um Mindest! Sätze
Kilometergeld
eine Excel Datei ist für ein Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß!
- 0,42 EUR bis 15.000 Kilometer
- 0,40 EUR ab 15.000 Kilometer (darüber)
Arbeiterkammer Arbeitsrechtliche Bestimmungen
- Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Krankenentgelt, Urlaub, Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abfertigung, Verjährungsfristen und Verfallsfristen, Pflegefreistellung,
Bauarbeiter..
- Link: Arbeit
und Recht Arbeiterkammer Homepage
Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld - UG in
Österreich 2013
KV 2013: In allen Fällen ist der Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Abrechnung des Monats Juni eines jeden Jahres fällig
(das heisst für heuer am 15 Juli!)
Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubes fällig. Bei Teilung des Urlaubes gebührt nur der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. Regelungen, nach denen die Auszahlung ohne Rücksicht auf den
Zeitpunkt des Urlaubsverbrauches einheitlich für alle Arbeitnehmer an einem bestimmten Stichtag erfolgt, können durch Betriebsvereinbarung festgelegt werden
Bei Eintritt nach dem 30. Juni eines Jahres gilt hinsichtlich der Fälligkeit Pkt
4
Pkt 4: Arbeitnehmer erhalten im Eintrittsjahr den aliquoten Teil des Urlaubszuschusses vom Eintrittsdatum bis zum Ende des Kalenderjahres (je 1/52).
Wird bei Eintritten nach dem 30. Juni eines Jahres ein Urlaub bis zum
Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss
mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt
In die Berechnung des Urlaubsentgeltes sind Überstunden einzubeziehen,
wenn sie in den letzten 13 abgerechneten Wochen (oder 3 Monaten) vor Urlaubsantritt in mindestens 7 Wochen geleistet wurden oder in
der Entgeltfortzahlung enthalten waren. Wochen mit Abwesenheitszeiten
ohne Entgeltanspruch sind auszuscheiden. Die herangezogenen 13 Wochen (3 Monate) sind auch einer Berechnung des Durchschnittes
des Entgelts zu Grunde zu legen. (mehr dazu in unseren Sonderzahlungen)
Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration, WG Österreich
2013
Anstelle der Regelungen des Beschäftiger-KollV betreffend Weihnachtsremuneration gilt
einheitlich
KV 2013: Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt
(heuer spätestens am Freitag 29. November 2013!)
Alle Arbeitnehmer haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des 6-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden (1/6 der Summe der Entgelte der letzten 6 vollen Kalendermonate vor Fälligkeit; in diesem Zeitraum liegende Zeiten ohne Entgeltanspruch sind ggf. auszuscheiden und der Divisor entsprechend zu verringern)
Arbeitnehmer, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als 1 Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren
Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit
entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52).
(mehr dazu in unseren Sonderzahlungen)
Abrechnung und Auszahlung in Österreich
KV 2013: Verrechnungsperiode ist das Kalendermonat. Der Zahlungstermin ist zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – wenn ein solcher nicht vorhanden ist, mit dem Arbeitnehmer – zu vereinbaren (§ 11 Abs. 1 Ziffer 1
AÜG), wobei spätestens am 15. des Folgemonates die Auszahlung bzw. Überweisung vorgenommen werden
muss. Eine allfällige einmalige Akontierung (Vorschuss) der Monatszahlung, ist gebühren- und spesenfrei.
Ausgenommen sind Spesen und Gebühren des Geldverkehrs
Arbeitszeit in Österreich = 38,5 Stunden
KV 2013: Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen 38,5 Stunden. Als Überstunde gilt – soweit im folgenden Absatz und in Pkt. 2. bis 7. nicht anderes festgelegt ist – jede Arbeitszeit, welche
außerhalb der auf Grundlage der wöchentlichen Normalarbeitszeit vereinbarten täglichen Arbeitszeit liegt. Die zweite Hälfte der 39. und die 40. Stunde sind jedoch keine Überstunden im Sinne der Zulässigkeitsregelungen des AZG
(mehr dazu kommt in Kürze im neuen kompletten Kollektivvertrag
2013)
Diäten, Taggelder und Auslösen - Arbeiten im Ausland - Europa
- Quelle: (geht nicht mehr) Reisekosten
Österreich (Europa, Amerika, Afrika, Asien, Australien)
Achtung ! Bei den Grenzorten (auch die Auslösen sind gleich wie 2009)
bei
Montage in.. |
Taggeld |
Nächtigungsgeld |
Albanien |
27,90 Euro |
20,90 Euro |
Belarus |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Belgien |
35,30 Euro |
22,70 Euro |
Belgien: Brüssel |
41,40 Euro |
32,00 Euro |
Bosnien-Herzegowina |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Bulgarien |
31,00 Euro |
22,70 Euro |
Dänemark |
41,40 Euro |
41,40 Euro |
Deutschland |
35,30 Euro |
27,90 Euro |
Deutschland Grenzorte |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Estland |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Finnland |
41,40
Euro |
41,40
Euro |
Frankreich (Monaco) |
32,70 Euro |
24,00 Euro |
Frankreich: Paris/Straßburg |
35,80 Euro |
32,70 Euro |
Griechenland |
28,60 Euro |
23,30 Euro |
Großbritannien/Nordirland |
36,80 Euro |
36,40 Euro |
Großbritannien: London |
41,40 Euro |
41,40 Euro |
Irland |
36,80 Euro |
33,10 Euro |
Island |
37,90 Euro |
31,40 Euro |
Italien |
35,80 Euro |
27,90 Euro |
Italien: Rom/Mailand |
40,60 Euro |
36,40 Euro |
Italien: Grenzorte |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Jugoslawien vormals |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Kroatien |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Lettland |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Liechtenstein |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Litauen |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Luxemburg |
35,30 Euro |
22,70 Euro |
Malta |
30,10 Euro |
30,10 Euro |
Moldau |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Niederlande |
35,30 Euro |
27,90 Euro |
Norwegen |
42,90 Euro |
41,40 Euro |
Polen |
32,70 Euro |
25,10 Euro |
Portugal |
27,90 Euro |
22,70 Euro |
Rumänien |
36,80
Euro |
27,30
Euro |
Russische Föderation |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Russ. Föderation: Moskau |
40,60 Euro |
31,00 Euro |
Schweden |
42,90 Euro |
41,40 Euro |
Schweiz |
36,80
Euro |
32,70
Euro |
Schweiz
Grenzorte |
30,70
Euro |
18,10
Euro |
Slowakei |
27,90 Euro |
15,90 Euro |
Slowakei Pressburg |
31,00 Euro |
24,40 Euro |
Slowenien |
31,00
Euro |
23,30
Euro |
Slowenien
Grenzorte |
27,90
Euro |
15,90
Euro |
Spanien |
34,20 Euro |
30,50 Euro |
Tschechien |
31,00 Euro |
24,40 Euro |
Tschechien Grenzorte |
27,90 Euro |
15,90 Euro |
Türkei |
31,00 Euro |
36,40 Euro |
Ukraine |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Ungarn |
26,60 Euro |
26,60 Euro |
Ungarn: Budapest |
31,00 Euro |
26,60 Euro |
Ungarn: Grenzorte |
26,60 Euro |
18,10 Euro |
Zypern |
28,60 Euro |
30,50 Euro |
Zeitarbeit
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