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Zeitarbeit Österreich Dienstreisen Reisekosten Diäten Auslösen
Extra Geld gibt es für Zeitarbeit Österreich Dienstreisen Reisekosten Diäten Auslösen KV Regelungen bei auswärtigen Arbeiten für überlassene Zeitarbeiter Leiharbeiter Arbeitskräfteüberlassung Firmen und Betriebe
Zeitarbeit Österreich KV
Regelungen für auswärtige Arbeiten 2017
Dienstreisen und Arbeiten
außerhalb des Betriebes der Firmen
Überlassene Arbeitnehmer können entweder vom Überlasser selbst auf Dienstreisen geschickt werden (nämlich zu weit entfernten Beschäftigerbetrieben), oder aber vom Beschäftiger. Laut § 26 Z 4 EstG liegt eine Dienstreise vor, wenn
Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers den Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlassen oder so weit weg von ihrem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeiten, dass ihnen eine tägliche Rückkehr an ihren ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann
Für überlassene Arbeiter legt der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung fest, dass bei Überlassung in Betriebe, die
mehr als 60km vom Wohnort entfernt sind, die Fahrtkosten ersetzt werden müssen; ist der Betrieb
mehr als 120km vom Wohnort entfernt und eine Nächtigung angeordnet, besteht ebenso
Anspruch auf ein Taggeld von € 26,40 und Nächtigungsgeld von € 15 (Ersatz höhere Nächtigungskosten gegen Beleg). Dasselbe gilt unabhängig von der Entfernung wenn die tägliche Rückkehr unzumutbar, ab 1,5
Stunden übersteigenden Fahrtzeit in eine Fahrtrichtung, ist und die Nächtigung durch Beleg nachgewiesen wird
Keine Dienstreise liegt jedoch vor, wenn überlassene Arbeitnehmer
immer bei einem Kunden (Beschäftiger) arbeiten und nicht beim Überlasser. Es handelt sich dabei um die übliche Fahrt zum Arbeitsplatz, deren Kosten jede/r
Arbeitnehmer selbst zu tragen hat
Zeitarbeit Österreich Taggelder 2017
Bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 5 Stunden gebührt ein
Taggeld pro Arbeitstag
- in der Höhe von EURO 13,20
Bei einer auswärtigen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden gebührt ein
Taggeld pro Arbeitstag
- in der Höhe von EURO 22,00
Wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung außer Haus erfordert oder eine solche angeordnet wird, gebührt täglich ein
Taggeld
- in der Höhe von EURO 26,40
Ein Taggeld in dieser Höhe gebührt auch, wenn die auswärtige Nächtigung für den Tag vor bzw. für den Feiertag angeordnet wird (Durchzahlen eines
Feiertages)
Eine Nächtigung außer Haus kann nicht angeordnet werden, wenn der Einsatzort weniger als 120 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt ist. In diesem Fall gilt die Nächtigungsregelung nur, wenn die auswärtige Nächtigung sachlich notwendig ist – insbes. wenn dem Arbeitnehmer die Heimkehr nicht zugemutet werden kann – und der Arbeitnehmer die tatsächliche auswärtige Nächtigung durch Beleg
nachweist
Die Anordnung von Nächtigungen kann nicht für die Wochen(end)ruhe erfolgen (kein Durchzahlen über Wochenenden). Es ist die Heimreise am letzten Arbeitstag der Arbeitswoche zu ermöglichen
Zeitarbeit Österreich Nächtigungsgeld 2017
Wenn die Beschäftigung außerhalb des ständigen Betriebes eine Nächtigung außer Haus erfordert oder eine solche zulässigerweise angeordnet wird (Pkt. 2.), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Nächtigungsgeld, wenn vom Arbeitgeber nicht in angemessener Weise die Nächtigung ermöglicht wird. Das Nächtigungsgeld gebührt
- in der Höhe von EURO 15,00
Ist der Arbeitnehmer nicht in der Lage, um diesen Betrag ein angemessenes Quartier zu erhalten, werden die Nächtigungskosten gegen Beleg vergütet; überflüssige Mehrausgaben sind hierbei zu
vermeiden
Ist bei Beschäftigung außerhalb des Beschäftigerbetriebes ein Verkehrsmittel zu benutzen, so hat der Überlasser
(die Leihfirma..) das Verkehrsmittel zu bestimmen und die Fahrtkosten zu ersetzen
Zeitarbeit Österreich Diäten, Auslösen, Arbeiten im Ausland
Tabelle 2017
- Achtung ! Bei den Grenzorten (auch die Auslösen sind gleich wie 2009)
bei
Montage in.. |
Taggeld |
Nächtigungsgeld |
Albanien |
27,90 Euro |
20,90 Euro |
Belarus |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Belgien |
35,30 Euro |
22,70 Euro |
Belgien: Brüssel |
41,40 Euro |
32,00 Euro |
Bosnien-Herzegowina |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Bulgarien |
31,00 Euro |
22,70 Euro |
Dänemark |
41,40 Euro |
41,40 Euro |
Deutschland |
35,30 Euro |
27,90 Euro |
Deutschland Grenzorte |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Estland |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Finnland |
41,40
Euro |
41,40
Euro |
Frankreich (Monaco) |
32,70 Euro |
24,00 Euro |
Frankreich: Paris/Straßburg |
35,80 Euro |
32,70 Euro |
Griechenland |
28,60 Euro |
23,30 Euro |
Großbritannien/Nordirland |
36,80 Euro |
36,40 Euro |
Großbritannien: London |
41,40 Euro |
41,40 Euro |
Irland |
36,80 Euro |
33,10 Euro |
Island |
37,90 Euro |
31,40 Euro |
Italien |
35,80 Euro |
27,90 Euro |
Italien: Rom/Mailand |
40,60 Euro |
36,40 Euro |
Italien: Grenzorte |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Jugoslawien vormals |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Kroatien |
31,00 Euro |
23,30 Euro |
Lettland |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Liechtenstein |
30,70 Euro |
18,10 Euro |
Litauen |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Luxemburg |
35,30 Euro |
22,70 Euro |
Malta |
30,10 Euro |
30,10 Euro |
Moldau |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Niederlande |
35,30 Euro |
27,90 Euro |
Norwegen |
42,90 Euro |
41,40 Euro |
Polen |
32,70 Euro |
25,10 Euro |
Portugal |
27,90 Euro |
22,70 Euro |
Rumänien |
36,80
Euro |
27,30
Euro |
Russische Föderation |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Russ. Föderation: Moskau |
40,60 Euro |
31,00 Euro |
Schweden |
42,90 Euro |
41,40 Euro |
Schweiz |
36,80
Euro |
32,70
Euro |
Schweiz
Grenzorte |
30,70
Euro |
18,10
Euro |
Slowakei |
27,90 Euro |
15,90 Euro |
Slowakei Pressburg |
31,00 Euro |
24,40 Euro |
Slowenien |
31,00
Euro |
23,30
Euro |
Slowenien
Grenzorte |
27,90
Euro |
15,90
Euro |
Spanien |
34,20 Euro |
30,50 Euro |
Tschechien |
31,00 Euro |
24,40 Euro |
Tschechien Grenzorte |
27,90 Euro |
15,90 Euro |
Türkei |
31,00 Euro |
36,40 Euro |
Ukraine |
36,80 Euro |
31,00 Euro |
Ungarn |
26,60 Euro |
26,60 Euro |
Ungarn: Budapest |
31,00 Euro |
26,60 Euro |
Ungarn: Grenzorte |
26,60 Euro |
18,10 Euro |
Zypern |
28,60 Euro |
30,50 Euro |
- Quelle: (geht nicht mehr) Reisekosten
Österreich (Europa, Amerika, Afrika, Asien, Australien)
Zeitarbeit Österreich Fahrtkostenvergütung
und Kilometergeld 2017
Entstehen dem Arbeitnehmer durch eine Dienstreise oder Montagetätigkeit
Fahrtkosten, so sind diese grundsätzlich vom Arbeitgeber zu bezahlen. In der Regel wird der Arbeitgeber das zu benutzende Verkehrsmittel bestimmen können und ist nur verpflichtet, diese Kosten zu bezahlen
Ordnet der Arbeitgeber die Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels (Bus, Bahn) an, so hat er nur diese Kosten zu ersetzen. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber die Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln anordnet und der Arbeitnehmer
aus eigenem Interesse sein privates Kraftfahrzeug verwendet
Ordnet der Arbeitgeber die Benützung des privaten Kraftfahrzeuges ausdrücklich an oder ergibt sich aus der Art der Tätigkeit, dass ein Kraftfahrzeug verwendet werden muss (Mitnahme von Material und/oder Werkzeug, Dienstort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar) so hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Bezahlung des Kilometergeldes
Zeitarbeit Österreich Kilometergeld Regelungen
Verwendet ein Arbeitnehmer für Dienstfahrten sein eigenes Kraftfahrzeug, so hat er Anspruch auf Bezahlung eines Kilometergeldes als Aufwandsentschädigung. Die Verwendung des arbeitnehmereigenen KFZ kann entweder durch eine Anordnung des Arbeitgeber erfolgen oder sich aus den Besonderheiten der Dienstfahrt ergeben (Mitführen von Werkzeugen, Maschinen, usw., Einsatzort mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar). Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin nicht verpflichtet sein eigenes KFZ für Dienstfahrten zu benützen
Eine Verpflichtung kann sich jedoch für den Arbeitnehmer ergeben, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten wird oder im laufenden Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer (wenn auch schlüssig) sich verpflichtet, sein eigenes KFZ für Dienstfahrten zu benützen.
Die Höhe des Kilometergeldes bestimmt sich wie folgt
pro Kilometer
- PKW Auto bis 30.000 km Jahr steuerfrei 42 Cent
- Motorfahrräder und Motorräder oder Mofa 24 Cent
- jeder Mitfahrer 5 Cent
- Fahrrad bzw. zu Fuß ab mehr als 2km 0,38 Cent
- PKW ab 30000 km Euro 0,42 Cent wird immer komplett
versteuert
- zahlt der Arbeitgeber höheres Kilometergeld zb 50 Cent
werden 8 cent versteuert
Für die steuerfreie und ordentliche Abrechnung von Kilometergeldern ist die Führung eines detaillierten Fahrtenbuches erforderlich. Das Fahrtenbuch sollte zur Vermeidung etwaiger Risiken im Falle von Abgabeprüfungen fortlaufend und übersichtlich geführt werden und Datum, Kilometerstrecke, Ausgangs- und Zielpunkt sowie Zweck jeder einzelnen Fahrt zweifelsfrei angeben
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