Zeitarbeit Österreich Sonderzahlungen Urlaubsgeld Weihnachtsgeld
Ansprüche Termine Zeitarbeit Österreich Sonderzahlungen Urlaubsgeld Weihnachtsgeld 2017 Leiharbeit Arbeitskräfteüberlassung Geld vor Urlaub und Weihnachten Zeitarbeiter Leiharbeiter Weihnachtsgeld Urlaubsgeld bei Urlaubsantritt sind vom jeweiligen Kollektivvertrag geregelt 13 und 14 Lohn und Gehalt in Österreich
Zeitarbeit Sonderzahlungen Urlaubsgeld Weihnachtsgeld
2017 - 2018
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- Zeitarbeit Sonderzahlungen Urlaubsgeld
Urlaubszuschuss 2017
- Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß bei bestehendem Arbeitsverhältnis
- Urlaubsentgelt Geld während des Urlaubs
- Urlaubsersatzleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Erkrankung während des Urlaubs
- Zeitarbeit Sonderzahlungen Weihnachtsgeld
Weihnachtsremuneration 2017
- Thema Weihnachtsgeld Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
für Zeitarbeiter Leiharbeiter
Arbeitskräfteüberlassung Arbeitnehmer
Zeitarbeit Sonderzahlungen Urlaubsgeld
Urlaubszuschuss 2017
Anspruch auf Urlaubszuschuß
durch jeweiligen Kollektivvertrag
Im Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung ist die Auszahlung des Urlaubszuschusses und des Weihnachtsgeldes klar geregelt
Urlaubszuschuß
Der Urlaubszuschuss beträgt ohne Rücksicht auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein Monatsentgelt auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes.
Der Urlaubszuschuss ist bei Antritt des Urlaubes fällig. Bei Teilung des Urlaubes gebührt nur der entsprechende Teil des Urlaubszuschusses. Regelungen, nach denen die Auszahlung ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Urlaubsverbrauches einheitlich für alle Arbeitnehmer an einem bestimmten Stichtag erfolgt, können durch Betriebsvereinbarung festgelegt
werden
LeiharbeiterInnen, die länger als 5 Monate beim Überlasser beschäftigt sind, müssen den Urlaubszuschuss jedoch spätestens mit der Monatsabrechnung Juni
2017 erhalten
LeiharbeiterInnen, die nach dem 30. Juni 2017 im Überlasserbetrieb eintreten, gebührt der Urlaubszuschuss bei Antritt des Urlaubs spätestens jedoch mit dem Dezember-Lohn
Wird ein Urlaub bis zum Ende des Kalenderjahres nicht angetreten, wird dieser aliquote Urlaubszuschuss mit der Abrechnung für Dezember ausbezahlt
Im Eintrittsjahr gebührt der aliquote Teil des Urlaubszuschusses (1/52)
Gewerkschaft und Arbeiterkammer
Urlaubsgeld ist nicht das gleiche wie Urlaubsentgelt! Urlaubsentgelt ist jenes Entgelt, das Ihnen während Ihres Urlaubs zusteht, obwohl Sie in dieser Zeit keine Arbeit leisten
- für Leiharbeiter, Zeitarbeiter, Arbeitskraftüberlassung
hier nachschauen Proge Urlaubszuschuss Home
- für andere Arbeitnehmer hier bei der Arbeiterkammer
Urlaubsgeld Sonderzahlungen Home
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers sollte nach folgender Reihenfolge vorgegangen werden
- feststellen, dass nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (Kontoauszug, Lohnzettel)
- eine mündliche Aufforderung, den Lohn zu überweisen
- fruchtet das nicht: einen Mahnbrief (eingeschrieben) mit einer Fristsetzung
- dann sofort zur AK! Arbeiterkammer: Arbeit
und Recht Homepage
für alle Arbeitnehmer hier bei der Arbeiterkammer
Sonderzahlungen Home
Innerhalb von 3 Jahren müssen aber sämtliche offenen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, da sie sonst verjähren!
Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß bei
bestehendem Arbeitsverhältnis
- Urlaubsanspruch ! Normal 25
Arbeitstage pro Jahr !
Den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gebührt für jedes
Arbeitsjahr, ein bezahlter Urlaub
im Ausmaß von 30 Werktagen (bzw.
25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche), also von insgesamt fünf
Kalenderwochen
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die mehr als 25 Dienstjahre
beim selben Arbeitgeber oder bei der selben Arbeitgeberin
geleistet haben, haben Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 36
Werktagen (30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche), also von
insgesamt sechs Kalenderwochen
Für die Berechnung des Urlaubsausmaßes sind unter
bestimmten Voraussetzungen nicht nur Vordienstzeiten
in einem Arbeits- und/oder Lehrverhältnis bei dem selben
Arbeitgeber oder der selben Arbeitgeberin, sondern auch
Arbeitszeiten bei einem anderen Arbeitgeber oder einer anderen
Arbeitgeberin sowie Schul- und Studienzeiten –
bis zu einem bestimmten zeitlichen Höchstmaß – zu berücksichtigen
Der Urlaubsanspruch entsteht im ersten Halbjahr des ersten
Arbeitsjahres anteilsmäßig, d.h.
entsprechend der Dauer der zurückgelegten Dienstzeit (aliquoter
Urlaubsanspruch). Nach sechs Monaten Dienstzeit entsteht der
Urlaubsanspruch im ersten Arbeitsjahr in voller Höhe. Ab dem
zweiten Arbeitsjahr gebührt dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin der gesamte Urlaub mit Beginn des Arbeitsjahres, d.h.
der gesamte Urlaubsanspruch entsteht in voller Höhe mit dem
ersten Tag des jeweiligen Arbeitsjahres
Grundsätzlich beginnt das Urlaubsjahr mit dem Tag des Beginns
des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers oder der
Arbeitnehmerin d.h.
das Urlaubsjahr läuft parallel mit dem Arbeitsjahr
. . Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings
das Urlaubsjahr bzw.
der Urlaubszeitraum auf das Kalenderjahr einzelvertraglich oder
durch Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung umgestellt werden
Zu beachten ist, dass im Falle der Umstellung mittels
Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung für jene Arbeitnehmer
und Arbeitnehmerinnen, deren Arbeitsverhältnis im laufenden
Urlaubsjahr (Rumpfurlaubsjahr) begründet wurde und noch nicht
sechs Monate gedauert hat, eine Aliquotierung des Urlaubs für das
Rumpfjahr vorgenommen werden kann
Hat das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Umstellung länger
als sechs Monate gedauert, gebührt dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin jedenfalls auch für das laufende Urlaubsjahr
(Rumpfurlaubsjahr) der volle Urlaub
Wird das Urlaubsjahr einzelvertraglich vom Arbeitsjahr auf
einen anderen Zeitraum umgestellt, kann rechtswirksam nur Günstigeres
für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vereinbart werden, d.h.
eine Umstellung ist in diesen Fällen nur insoweit zulässig, als
dadurch der Anspruch auf den Urlaub vorverschoben wird. Der
Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin hat daher in jedem Fall einen
vollen Urlaubsanspruch auch für das Rumpfjahr der Umstellung
In allen Fällen wird mit dem ersten Tag des
folgenden Kalenderjahres ein neuer Urlaubsanspruch in der vollen Höhe
erworben
Urlaubsentgelt Geld während des Urlaubs
Unter Urlaubsentgelt versteht man jenen Bezug, welchen der
Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während des Urlaubs erhalten
muss - Grundsätzlich handelt es sich um jenen Betrag, der dem
Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin ausbezahlt worden wäre, wenn
er oder sie den Urlaub nicht angetreten hätte (Ausfallprinzip).
Wie viel im Einzelfall zusteht, richtet sich nach dem geltenden
Kollektivvertrag sowie dem Einzelvertrag
Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze
Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen, es können aber auch fixe
Auszahlungstermine vertraglich vereinbart sein
Urlaubersatzleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Endet ein Arbeitsverhältnis, steht dem Arbeitnehmer oder der
Arbeitnehmerin für den noch nicht verbrauchten Urlaub eine
Ersatzleistung zu. Dies bedeutet, dass für den offenen Resturlaub
für das laufende Urlaubsjahr, in dem das
Arbeitsverhältnis beendet wird, eine Ersatzleistung zur Abgeltung
des offenen aliquoten (= der Dauer der Dienstzeit in diesem Jahr
im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden)
Urlaubsanspruchs gebührt
Wurde zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
mehr Urlaub verbraucht, als dem anteilig zurückgelegten
Arbeitsjahr entspricht, muss der "zu viel" verbrauchte
Urlaub vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin nicht zurückgezahlt
werden
Erkrankung während des Urlaubs
Bei Krankheit oder Unfall in der Zeit des Urlaubs werden die
auf Werktage fallenden Krankenstandstage nicht auf den
Urlaubsverbrauch angerechnet. Dies trifft dann zu, wenn der
Krankenstand mehr als drei Kalendertage andauert und die Krankheit
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen müssen in diesem Fall ihrem
Arbeitgeber oder ihrer Arbeitgeberin nach dreitägiger
Krankheitsdauer unverzüglich Mitteilung machen und bei
Wiedereintritt des Dienstes eine ärztliche Bestätigung vorlegen
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Zeitarbeit Sonderzahlungen Weihnachtsgeld
Weihnachtsremuneration 2017
Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration)
Alle LeiharbeiterInnen haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf eine Weihnachtsremuneration im Ausmaß eines Monatsentgeltes auf Basis des Sechs-Monate-Durchschnittes inkl. aller Überstunden
Die Auszahlung der Weihnachtsremuneration hat spätestens am Ende jener Arbeitswoche zu erfolgen, in die der 1. Dezember fällt
- heuer am Freitag den 1. Dezember 2017
LeihabeiterInnen, die bis zum Ende des Kalenderjahres weniger als ein Jahr im Betrieb beschäftigt sind oder deren Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Kalenderjahres endet, haben Anspruch auf einen ihrer Dienstzeit entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration (je Woche 1/52)
Viele Errungenschaften wie Urlaub und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich garantiert, sondern von Gewerkschaften in Kollektivverträgen erkämpft - Der Kollektivvertrag regelt Ansprüche, die nicht im Gesetz stehen
Gewerkschaft und Arbeiterkammer
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Zeitarbeit Sonderzahlungen : Thema
Weihnachtsgeld
Anspruch auf Weihnachtsgeld
Weihnachtsremuneration durch
Kollektivvertrag
In den Tagen vor und nach Weihnachten häufen sich wie jedes Jahr die
Anfragen: Ratsuchenden wollen wissen, wann sie endlich das
Weihnachtsgeld erhalten werden (bzw. müssen). Heuer sind viele Arbeitnehmer Innen bei Verzögerung auch besonders alarmiert, weil
Schwierigkeiten bei der Auszahlung des „Weihnachtsgeldes“ ein
Hinweis auf massive Probleme im Unternehmen sein können
Dabei ist den wenigsten Beschäftigten nicht bewusst, dass ein einheitlicher gesetzlicher Anspruch auf die sogenannte Weihnachtsremuneration nicht besteht. Die genaue Berechnung des auszuzahlenden Betrages ist nicht immer einfach und hängt von Berufssparte, Arbeitsvertrag und Beschäftigungsdauer ab. Hier die wichtigsten Regeln und einige Beispiele
Wer hat Anspruch auf Weihnachtsgeld?
Arbeitnehmer Innen haben dann Anspruch auf die
Weihnachtsremuneration, wenn diese
- in einem Kollektivvertrag oder
- in einem Arbeitsvertrag festgelegt ist oder
- wenn der Arbeitgeber schon mehrere Jahre Weihnachtsgeld
ausbezahlt hat
Ist die Höhe bzw. Berechnung des Weihnachtsgeldes in verschiedenen Berufen
unterschiedlich ?
Viele Arbeitnehmer Innen sind der irrigen Meinung, dass in allen Arbeitsverhältnissen das „Weihnachtsgeld“ als zusätzlicher Monatslohn berechnet wird, nicht besteuert wird und jedem zusteht. In Wahrheit regeln vor allem die Kollektivverträge im Detail die Höhe und Berechnung des „Weihnachtsgeldes“, das von Branche zu Branche unterschiedlich sein kann
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers sollte nach folgender Reihenfolge vorgegangen werden
- feststellen, dass nicht zum Fälligkeitstermin bezahlt wird (Kontoauszug, Lohnzettel)
- eine mündliche Aufforderung, den Lohn zu überweisen
- fruchtet das nicht: einen Mahnbrief (eingeschrieben) mit einer Fristsetzung
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Innerhalb von 3 Jahren müssen aber sämtliche offenen Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, da sie sonst verjähren!
Österreich Urlaubsablösen - Verboten!
Hinweis: Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses
ist es unzulässig (und unwirksam) sich den Urlaub in Geld –
oder durch sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers
oder der Arbeitgeberin – ablösen zu lassen (Verbot der
Urlaubsablöse)
Die während der Dienstverhältnisse für einen nicht verbrauchten Urlaub bezahlten Urlaubsablösen sind
gemäß § 7 UrlG grundsätzlich rechtsunwirksam. Wird eine Urlaubsablöse dennoch ausbezahlt, so ist
sie dem laufenden Entgelt (allgemeine Beitragsgrundlage) des Beitragszeitraumes hinzuzurechnen, in
dem die Auszahlung erfolgt und somit bis zu der Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig
Leistungsanspruch Schutzfrist der Krankenversicherung in Österreich
Personen, deren Krankenversicherung endet, haben trotzdem sechs Wochen danach Anspruch auf Behandlung. Auch ihre bisher mitversicherten Angehörigen können zum Arzt gehen und Medikamente bekommen. seit 1. Juli 2006 ist sie auf sechs Wochen verlängert. Das Krankengeld wird allerdings weiterhin
nur drei Wochen lang ausbezahlt, zugute kommt diese Regelung insbesondere Personen, die entweder keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben oder überhaupt keinen hatten: Es kommt ja vor, dass zum Beispiel jemand, der arbeitslos ist, ins Ausland fährt und kein Arbeitslosengeld ausbezahlt bekommt. Während dieser Zeit hätte er bisher drei Wochen Leistungen aus der Krankenversicherung in Anspruch nehmen können, jetzt hat sich diese Zeit verdoppelt. Die Schutzfrist gilt aber nicht für jeden. Die Voraussetzung ist eine gewisse Mindestversicherungszeit. Im letzten Jahr muss man mindestens 26 Wochen versichert gewesen sein. Es reicht aber auch, wenn der Betroffene zuletzt wenigstens sechs Wochen versichert war..
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen
- Begriff - Karenzierung - Unterbrechung - sozialrechtliche Folgen
Aussetzung von Arbeitsverhältnissen bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum
- der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht bzw
- der Arbeitgeber von seiner Entgeltpflicht
befreit wird
Für die Aussetzung können wirtschaftliche Gründe des Arbeitgebers oder private Gründe des Arbeitnehmers ausschlaggebend sein. Im Vordergrund steht dabei aber immer, dass das Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen bzw. fortgesetzt werden soll
Man unterscheidet
echte Aussetzung (Karenzierung, unbezahlter Urlaub) ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
auflösende Aussetzung mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter (einseitiger) Wiedereinstellungszusage oder (zweiseitiger)
Wiedereinstellungsvereinbarung
Echte Aussetzung (Karenzierung, unbezahlter Urlaub)
Eine echte Aussetzung unter voller Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses kann jederzeit vereinbart werden. Es gibt dafür keine gesetzlichen
Vorgaben
Während der echten Aussetzung bleibt das Arbeitsverhältnis aufrecht. Ob der gesamte Zeitraum der Aussetzung für dienstzeitabhängige Ansprüche als Dienstzeit zu berücksichtigen ist, ist umstritten. Der Oberste Gerichtshof hat bisher lediglich entschieden, dass im Arbeitnehmerinteresse vereinbarte Karenzierungen bzw. unbezahlte Urlaube zu einer Verkürzung des Urlaubsanspruches im betreffenden Urlaubsjahr führen.
- Aussetzung von Arbeitsverhältnissen Wirtschaftskammer Homepage
Selbständige Übersichtstabelle
Sozialversicherungspflicht und Lohnsteuerpflicht
Die Tabelle ist nur für die Regelfälle der jeweiligen, im Kollektivvertrag aufscheinenden, Entgeltarten anzuwenden.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe Spezialbestimmungen, die geänderte Abgaben bewirken. In diesen Ausnahmefällen ist zur Klärung, welche Steuer- und Sozialversicherungsabgaben vom Arbeitnehmer zu leisten sind, das zuständige Gewerkschaftssekretariat
einzuschalten
Erläuterungen zur nachstehenden Tabelle
- Schmutz-, Erschwernis-, und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge sind insgesamt bis € 360,– monatlich steuerfrei. Als Nachtarbeit gelten zusammenhängende Arbeitszeiten von mindestens 3 Stunden, die zwischen 19 Uhr und 7 Uhr erbracht werden müssen. Für Arbeitnehmer, deren Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von 19 bis 7 Uhr liegt, erhöht sich der Freibetrag um 50 Prozent
- Die Sozialversicherungsfreiheit der Schmutzzulage ist gewährleistet, soweit sie nach § 68 des Einkommensteuergesetzes 1988 nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegt
- Aufwandsentschädigung bis zu € 26,40 pro Tag steuer- und sozialversicherungsfrei
- Nächtigungsgeld bis € 15,– pro Nacht, inklusive Frühstück, ohne Nachweis steuer- und SV-frei, darüber hinaus nur bei Rechnungslegung
- Zusätzlich zu Punkt 1 sind Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50 Prozent des Grundlohnes bis € 86,–/Monat steuerfrei
- Sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (wie Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration usw.) sind jährlich bis € 620,– steuerfrei. Bei Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und Abfertigung beträgt der Lohnsteuersatz höchstens 6 Prozent
- Sonderzahlungen (Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration usw.) sind in der Sozialversicherung bis zur zweifachen monatlichen Höchstbeitragsgrundlage beitragspflichtig. Darüber hinausgehende Beträge sind beitragsfrei.
Diese zweifache Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Kalenderjahr
2017 voraussichtlich € 9.960,–
Sonstige Bezüge, Was sind sonstige Bezüge
Das sind Bezüge, die dem Dienstnehmer in größeren Zeitabständen, als den normalen
Abrechnungszeiträumen oder auch nur einmalig ausgezahlt werden
Beispiele: Urlaubsbeihilfe, Urlaubsgeld,
Urlaubszuschuß und Weihnachtsgeld, Weihnachtsremuneration = jährlich wiederkehrende sonstige Bezüge, Bilanzgeld, Jubiläumsgeld..
Wie sind sonstige Bezüge zu versteuern?
Sonstige Bezüge werden 2017 im Ausmaß von zwei durchschnittlichen Monatsbezügen innerhalb des Jahressechstels mit einem festen Steuersatz
begünstigt versteuert. Dieser Steuersatz beträgt Für die ersten 620 Euro 0% hür die nächsten 24.380 Euro 6% für die nächsten Euro
25.000 27% für die nächsten Euro 33.333 35,75%
Sonstige Bezüge die das Jahressechstel überschreiten, sind ebenso wie sonstige Bezüge, die nach Abzug des Dienstnehmeranteils zur
Sozialversicherung mehr als Euro 83.333,00 betragen wie ein laufender Bezug nach der Tariflohnsteuer zu versteuern. Bei geringen
Einkommen unterbleibt die Versteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz, wenn das Jahressechstel die Freigrenze
(Bagatellgrenze) von Euro 2.100,00 nicht überschreitet
- Was ist als Bemessungsgrundlage für den festen Steuersatz von 6% bei sonstigen Einkünften heranzuziehen?
- Was ist das Jahressechstel?
- Wie wird das Jahressechstel berechnet?
- Welche Bezüge sind für die Ermittlung des Jahressechstels zu berücksichtigen?
- Wie hoch ist der Freibetrag für sonstige Bezüge?
- Wie hoch ist die Freigrenze?
- Was ist ein Jahressechstelüberhang?
- Sind Lohnnebenkosten für sonstige Bezüge zu zahlen?
Lohnsteuerliche Behandlung Sonstige Bezüge und Jahressechstel Wirtschaftskammer
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