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Versicherungszeiten Probleme für UNO Soldaten - Alber Homepage

Ersatzzeiten werden nicht angerechnet Versicherungszeiten Probleme mit Pensionen wenn sie als Bundesheer Reservisten im Ausland waren die Zeit im Auslandseinsatz wird nicht angerechnet ! für UN Legionäre Soldaten der Reserve ein Trauerspiel der Österreichischen Regierung die mit Milliarden herumwirft für Eurofighter Tschad Einsatz und Co Bankenhilfe Hypo Milliarden und nun schmeissen sie mit dem Geld herum bei den Flüchtlingen aber anrechenbare Zeiten von Soldaten der Reserve die vor 1995 in einem Einsatz des österreichischen Bundesheeres einen UN Einsatz absolvierten fallen um diese Zeiten um Ersatzzeiten für Pensionen alle Monate im UNO Einsatz müssen Teuer nachgekauft werden ! ein Skandal !

Österreichs ehemalige UNO Soldaten haben ein Pensionsproblem!

  • Heute im März 2018 ! Nichts ist passiert ! 18 Jahre und Keine Änderung !

Versicherungszeiten Probleme für UNO Soldaten vor 1995

Wenn Sie als KIOP-Formein ins Ausland gehen, dann sind Sie pensionsversichert. Die Pensionsversicherung gilt seit einer Gesetzesänderung, dass bedeutet das für alle ehemaligen Bundesheer BH, ÖBH, UN, UNO, Bundeswehr und Armee, Army Militär UN-Soldaten die vor 1995 im Einsatz waren keine PVA eingezahlt wurde...

PVA Versicherungszeiten Pensionszeiten vor 1995 Probleme

Problem: Anrechnung der Versicherungszeiten - ein Skandal !

Versicherungsdaten Auszug ! der Sozialversicherung SV

Präsenzdienst aus PV Rechtlicher Sicht - Pensionsversicherungsanstalt

  • Zwar scheinen diese Daten auf jedoch werden sie nicht angerechnet !
  • alle solche sind es Ersatz-Zeiten und die müssen TEUER nachgekauft werden
  • bei mir sind es immerhin 5 Jahre !!!!!

Österreich! ehemalige UN Soldaten Pensionsproblem Skandal! österreichische UNO Soldaten der Reserve ehemalige Golanis Auslandseinsatz wird NICHT angerechnet entgegen der damaligen.. Freiwilligenmeldung!

der Volksanwalt wird tätig wenn einer eine Grenze überquert und 50 Euro Strafe zahlt..

Nur eine sehr kleine Gruppe von Personen verbringt einen größeren Teil der Lebensarbeitszeit im Auslandseinsatz ("UN-Legionäre"). Jeder Freiwillige wird vor der Entsendung zum Auslandseinsatz ausführlich über die sozialrechtlichen Konsequenzen des Einsatzes belehrt und hat die Möglichkeit der Privatvorsorge. Diese ist angesichts des hohen Einkommens auch zumutbar. Es scheint untunlich, jedes Risiko einer Privatperson letztendlich auf die Allgemeinheit (Staat) überzuwälzen

Aus den dargelegten Gründen wurde der Vereinigung Österreichischer Blauhelme mitgeteilt, dass seitens der VA nicht daran gedacht wird, die gegenständliche Eingabe zum Anlass für ein Herantreten an den Bundesminister für Landesverteidigung zu nehmen (VA 54-LV/00)  (eine Sauerei, eine Frechheit!)

Vor 1989 lächerliche 17.500 ATS für Auslandseinsatz

Natürlich kann man diese Fakten vor 1989 nicht geltend lassen, das Einkommen vor 1989 war gering bei meinen Einsätzen zb. ca. ATS 17.500 monatlich !

  • Hans Peter M war da Oktober 2016 hatte 2 Einsätze, das Pensionsgespräch war ein Trauerspiel
  • Kurt P war da September 2014, war auch 3 Jahre umsonst in der Austro Legion
die Pensionsprobleme by Alber areini.. wird immer fortgesetzt.. eMail für Anfragen zum Thema: albernet

2003: VÖB fordert pensionsrechtliche Verbesserungen für UN Soldaten

Link VÖB (heißt jetzt Vereinigung österreichischer Peacekeeper! ein doppelt Dreifach Deutsch Englisch Masterblaster Mix) 02.2003 Home

Anrechenbarkeit von Auslandseinsatzpräsenzdiensten

Die Vereinigung Österreichischer Blauhelme hat die gegenwärtige Debatte um die Pensionsreform genutzt um erneut auf die völlig ungerechte Situation für Reservisten/Miliz Soldaten in der Frage der pensionsrechtlichen Anerkennung von Auslandseinsätzen hinzuweisen und die Bereinigung gefordert. Um es kurz zu sagen, es ist völlig unverständlich, dass eine längere Dienstzeit beim Bundesheer – auch im Ausland- pensionsrechtlich nicht gedeckt ist. Eine Privatfirma die ähnliches versucht (es gibt hier Beispiele auch aus jüngster Zeit) würde und wird strafrechtlich verfolgt. Dankenswerterweise haben sich einige Kameraden bereits seit längerer Zeit mit dieser Materie befasst und um Abänderung ersucht. Vor allem unser Kamerad Brigadier RA Dr. Hermann HELLER, der auch in einer rechtswissenschaftlichen Arbeit für das BMLV im Jahre 2001 ein erstklassiges Rechtsgutachten erstellt hatte

Weiters muss Oberst Ing. Veit LOACKER erwähnt werden, der im Rahmen der Offiziersgesellschaft diesbezüglich tätig war.Besonders erfreulich war, dass die Zusammenarbeit der VÖB mit der Personalvertretung des BMLV, Herrn Amtsdirektor Wilhelm WALDNER sehr konstruktiv war

Die VÖB führte auch Gespräche im Nationalrat, bei den Sozialversicherungsträgern mit dem Bundeskanzleramt und im BMLV. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (Ende Mai) war noch nicht abzusehen welche Lösung für bisherige Dienstzeiten und auch für zukünftige Dienstzeiten im Ausland für Angehörige des Reserve-/Milizstandes gefunden werden konnte

Anmerkung 2003: Anstatt wie bisher 12 Monate, werden ab nun 30 Monate für die Pension angerechnet!


Volksanwalt aus dem Jahr 2000

Bericht über die Tätigkeit Volksanwaltschaft im Jahr 2000 an den Nationalrat und den Bundesrat

VA Horst Schender:

Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung wird für UN Soldaten, die nicht in einem Dienstverhältnis zum Bundesministerium für Landesverteidigung stehen, kein Arbeitgeberbeitrag für die Pensionsversicherung bezahlt. Auch Arbeitnehmerbeiträge sind nicht zu entrichten. Solche Dienstzeiten gelten demzufolge zwar als Ersatzzeiten, nicht jedoch als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung. Gegen diese Vorgangsweise richtete sich eine Beschwerde der Vereinigung Österreichischer Blauhelme (VÖB)

Eine gesetzliche Härte liegt nicht vor

Ein Missstand in der öffentlichen Verwaltung konnte im Zusammenhang mit diesem Beschwerdevorbringen nicht vermutet werden. Es wurde nämlich nicht eine fehlerhafte behördliche Entscheidung behauptet, sondern vielmehr die geltende Gesetzeslage betreffend die Anrechnung von Präsenzdienstzeiten für die Pension beanstandet. Der Umstand, dass Präsenzdienstzeiten in pensionsrechtlichem Sinne lediglich als Ersatzzeiten gelten, nicht jedoch als Beitragszeiten anzusehen sind, trifft alle Betroffenen gleich und ist nicht vom Einzelfall abhängig. Von einer gesetzlichen Härte kann deshalb im Gegenstande nicht ausgegangen werden

Aus der Sicht der VA stellt sich die Situation wie folgt dar:

Wie aus der vorliegenden Korrespondenz zwischen der VA und dem Bundesministerium für Soziale Sicherheit und Generationen (VA 27-SV/99) ersichtlich ist, hat dieses Ressort zwar grundsätzlich Interesse an der Einbeziehung von außerordentlichen Präsenzdienst leistenden Soldaten in die Pensionsversicherung, erwartet jedoch diesbezügliche Initiativen des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dort jedoch besteht offenbar keine Bereitschaft, die derzeitige Situation zu ändern und die budgetäre Last der Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zu übernehmen

Überdies sind folgende Fakten zu berücksichtigen

Die überwiegende Mehrheit der im Auslandseinsatz befindlichen Soldaten leistet lediglich einen bis höchstens zwei Einsätze. Diese Zeiten fallen pensionsrechtlich normalerweise nicht ins Gewicht. Den Freiwilligen geht es in der Regel darum, in möglichst kurzer Zeit so viel Geld als möglich (z.B. für Hausbau, Familiengründung, etc.) zu verdienen. Eine Änderung der geltenden Bestimmungen würde somit für den Großteil der Betroffenen mit Nachteilen (wesentlich geringerer Verdienst wegen Abzug des Arbeitnehmerbeitrages) verbunden sein


Versicherungszeiten nachkaufen PVA (..der Pensionsversicherungsanstalt)

Fehlende Versicherungszeiten, die länger als fünf Jahre zurückliegen

Der Dienstgeber kann für die fehlende Anmeldung nicht mehr gesetzlich belangt werden. Sie können als ehemaliger Mitarbeiter diese fehlenden Pensionsversicherungszeiten jedoch nachkaufen. Dazu brauchen Sie nur einen formlosen Antrag bei der GKK (Sonderversicherungsservice) zu stellen, und zwar spätestens bis zu dem Tag, an dem Sie in Pension gehen - später ist es nicht mehr möglich

Die GKK stellt rückwirkend fest, welche Zeiten der Pflichtversicherung Ihnen konkret fehlen und wie hoch die Pensionsbeiträge gewesen wären. Normalerweise werden Pensionsbeiträge zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber aufgeteilt. Beim Nachkauf zahlen Sie als ehemaliger Mitarbeiter jedoch beide Anteile, in 
Summe 22,8 % des versicherungspflichtigen Einkommens (Beitragsgrundlage). Die GKK schickt Ihnen eine entsprechende Rechnung. Ob sich ein Nachkauf lohnt, hängt von jedem Einzelfall ab

Arbeiterkammer: Für Versicherte, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, kostet jeder nachgekaufte Versicherungsmonat 1.169,64 Euro, wenn der Antrag dafür im Jahr 2018 gestellt wird

  • Versicherungszeiten nachkaufen Arbeiterkammer Homepage
  • Versicherungszeiten nachkaufen PVA Homepage Sozialversicherungen GKK Home

Mindestpension = Ausgleichszulage

wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, kommt zusätzlich eine Ausgleichszulage vom Staat dazu. Diese wird oft als Mindestpension bezeichnet. Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehender weniger als 909,42 € und als Ehepaar weniger als 
1.363,52 € beträgt (Stand 2018)

Ausgleichszulage Plus:

Seit 2017 erhalten Sie eine erhöhte Ausgleichszulage, wenn Sie mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben. Ob Sie Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszulage haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen. TIPP Den Antrag auf Gewährung der Zulage stellen Sie bei der 
Pensionsversicherung

Erhöhte Ausgleichszulage ab 2017

Mit 1.1.2017 wurde die Ausgleichszulage für Alleinstehende auf 1.000 € angehoben (1.022 € im Jahr 2018), und zwar für alle, die mehr als 30 Jahre gearbeitet und dafür Sozialversicherung bezahlt haben

Was bedeutet das für Sie?

  • Ich bekomme bereits Ausgleichszulage wenn Sie bereits Ausgleichszulage beziehen und 30 Pflichtversicherungsjahre vorliegen, wurde Ihre Pension mit Jänner 2017 automatisch auf 1.000 € bzw. 
    1.022 € im Jahr 2018 erhöht
  • Ich habe bisher keine Ausgleichszulage bekommen, meine Pension liegt aber unter 1.022 € Wenn Sie bisher eine Pension zwischen 909,42 € (Richtsatz für 2018) und 1.022 € bekommen haben und mindestens 30 Pflichtversicherungsjahre vorliegen, erhalten Sie ab 2018 die Ausgleichszulage

Was müssen Sie dafür tun?

Fragen Sie bei der Pensionsversicherung nach, ob Sie die 30 erforderlichen Pflichtversicherungsjahre haben und stellen Sie einen Antrag (am besten noch heuer, damit es nicht zu Verzögerungen kommt)

Falls Sie auch im Ausland gearbeitet haben, klären Sie mit der Pensionsversicherung ab, ob auch diese Jahre für die erhöhte Ausgleichszulage angerechnet werden können. Arbeitszeiten aus Mitgliedsstaaten der EU müssen jedenfalls anerkannt werden. Bei anderen Staaten kommt es darauf an, ob sie ein Abkommen 
mit Österreich geschlossen haben. Beantragen Sie in diesen beiden Fällen die Ausgleichszulage bei der Pensionsversicherung

Achtung bei weiterem Einkommen

Keine oder eine entsprechend gekürzte Ausgleichszulage gibt es, wenn Sie zusätzlich zur Pension ein weiteres Einkommen beziehen, egal ob dieses aus selbstständiger oder unselbständiger Tätigkeit stammt. Unterhaltszahlungen, die Sie als Geschiedene/r bekommen, werden ebenfalls ins Einkommen einbezogen

Im Ausland Sind Sie in einem Kalenderjahr insgesamt länger als 8 Wochen im Ausland, dann entfällt die Ausgleichszulage. Die Pension wird aber weiter bezahlt und die Zulage kann wieder beantragt werden

  • Mindestpension Ausgleichszulage Arbeiterkammer Home

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